e.on Energie soll EU 38 Mio. Euro zahlen
Die e.on Energie AG muss wegen Beschädigung eines amtlichen Siegels eine Geldbuße in Höhe von 38 Millionen Euro zahlen. Diese Entscheidung teilte die EU-Kommission der Presse mit, nachdem sie sich fast zwei Jahre lang mit e.on über die Sachlage gestritten hatte (stromtip.de berichtete).
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begründete die Entscheidung damit, sie sende eine "klare Botschaft an alle Unternehmen, dass sich eine solche Behinderung der Ermittlungen nicht auszahlt". Sie wolle nicht hinnehmen, dass mit solchen Versuchen "das Vorgehen der Kommission gegen Kartelle und andere Wettbewerbsschädigende Praktiken untergraben" wird.
e.on Energie wies den Vorwurf dagegen entschieden zurück. "Niemand hat das Siegel beschädigt oder die Tür geöffnet. In dem versiegelten Raum fehlten keine Unterlagen. Von einem Versuch, kartellrechtliche Ermittlungen zu beeinträchtigen, kann daher keine Rede sein", erklärte das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Man werde daher Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Die Strafe fällt sehr viel milder aus, als viele Analysten erwartet hatten. Die EU-Kommission begründete dies damit, dass dies der erste Fall von Siegelbruch in einem kartellrechtlichen Verfahren war. Ebenso ist es das erste Mal, dass ein Unternehmen wegen Behinderung oder Störung einer kartellrechtlichen Untersuchung der EU-Kommission mit einem Bußgeld belegt wurde.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begründete die Entscheidung damit, sie sende eine "klare Botschaft an alle Unternehmen, dass sich eine solche Behinderung der Ermittlungen nicht auszahlt". Sie wolle nicht hinnehmen, dass mit solchen Versuchen "das Vorgehen der Kommission gegen Kartelle und andere Wettbewerbsschädigende Praktiken untergraben" wird.
e.on Energie wies den Vorwurf dagegen entschieden zurück. "Niemand hat das Siegel beschädigt oder die Tür geöffnet. In dem versiegelten Raum fehlten keine Unterlagen. Von einem Versuch, kartellrechtliche Ermittlungen zu beeinträchtigen, kann daher keine Rede sein", erklärte das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Man werde daher Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Die Strafe fällt sehr viel milder aus, als viele Analysten erwartet hatten. Die EU-Kommission begründete dies damit, dass dies der erste Fall von Siegelbruch in einem kartellrechtlichen Verfahren war. Ebenso ist es das erste Mal, dass ein Unternehmen wegen Behinderung oder Störung einer kartellrechtlichen Untersuchung der EU-Kommission mit einem Bußgeld belegt wurde.