Kartellauflagen für RWE sind Bonus statt Strafe

15.02.2008 von
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) hat sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundeskartellamts gezeigt, RWE als Ausgleich für überhöhte Preise einen Auktionsverkauf größerer Strommengen vorzuschreiben. Die erste RWE-Stromauktion diese Woche habe gezeigt, dass dieses Instrument unwirksam ist. Der bne warnte vor "Wiederholungsfehlern". Die Entscheidung im Parallelverfahren gegen e.on steht noch aus.

Das Bundeskartellamt und der RWE-Konzern hatten vor rund fünf Monaten eine außergerichtliche Einigung erzielt (stromtip.de berichtete) . Mit Exklusivauktionen für Industriekunden über vier Jahre sollte RWE dafür büßen, dass es die kostenlosen Emissionszertifikate als Vorwand für höhere Preise genutzt hatte. Jedes Vierteljahr muss RWE nun ein bestimmtes Kontingent Strom an Industrie- und Gewerbekunden versteigern. Doch: "Die erste dieser Auktionen bescherte RWE nur volle Kassen und neue Kunden", klagt nun der bne.

Tatsächlich erreichte RWE bei der ersten Auktion diese Woche, bei der ein Sonderkontingent Kohlestrom für 2009 versteigert wurde, einen Preis auf Börsenniveau, berichtet das "Handelsblatt". Die teilnehmenden Kunden hatten von der Aktion also letztlich keinen Vorteil. Zuvor hatte dafür RWE massiv mit den Auktionen geworben und Neu- wie Bestandskunden auf "neue Wege" eingeladen. Die Wettbewerber von RWE waren laut bne - im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt – von vorneherein von der Auktion ausgeschlossen.

"Das Bundeskartellamt hat mit seiner Entscheidung das missbräuchliche Verhalten von RWE geradezu belohnt!", lautet das Fazit von bne-Geschäftsführer Robert Busch. Statt einer Wiedergutmachung gegenüber den geschädigten Industriekunden habe RWE weiterhin seine üblichen beachtliche Gewinnen machen können. Der bne nannte dies einen "wettbewerbsschädlichen Mechanismus", der bei dem noch laufenden Parallelverfahren gegen e.on "unbedingt vermieden werden" müsse.

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