0%
0%
RWE Rhein-Ruhr verunsichert Solarstromerzeuger
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) wirft RWE Rhein-Ruhr vor, Betreiber von Photovoltaikanlagen gezielt zu verunsichern. Laut SFV schreibt die Netzgesellschaft des Konzerns an Anlagenbetreiber, sie zahle die Einspeisevergütung nur noch unter Vorbehalt. Der Verein kann aber keine Rechtsgrundlage für diesen Vorbehalt erkennen.
Die Netzbetreiber sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz einzuspeisen und den Besitzern der Anlagen dafür gesetzlich festgelegte Beträge zu zahlen. Wieviel Strom seine Anlage eingespeist hat und wie viel Geld er dafür bekommt, erfährt der Anlagenbetreiber aus der "Gutschriftanzeige", die ihm die Netzgesellschaft regelmäßig zusendet.
Dem SFV liegen nach eigenen Angaben aktuelle Gutschriftanzeigen von RWE Rhein-Ruhr vor, unter denen zu lesen ist: "Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. (...)" Das ist neu – einen solchen Vorbehalt hat RWE bisher nicht geäußert. Das EEG existiert bereits seit dem Jahr 2000 und wurde im Jahr 2004 zuletzt überarbeitet. An der Rechtslage hat sich also nichts geändert.
In einem Brief an die RWE-Verteilnetz GmbH, in dem der SFV den Netzbetreiber um Stellungnahme und Berichtigung bittet, äußert der Verein "Verwunderung" darüber, dass "eine geschäftliche Beziehung plötzlich ohne jeden erkennbaren Anlass oder Grund mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines durch den Deutschen Bundestag ordnungsgemäß verabschiedeten Gesetzes belastet wird".
Die Netzbetreiber sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz einzuspeisen und den Besitzern der Anlagen dafür gesetzlich festgelegte Beträge zu zahlen. Wieviel Strom seine Anlage eingespeist hat und wie viel Geld er dafür bekommt, erfährt der Anlagenbetreiber aus der "Gutschriftanzeige", die ihm die Netzgesellschaft regelmäßig zusendet.
Dem SFV liegen nach eigenen Angaben aktuelle Gutschriftanzeigen von RWE Rhein-Ruhr vor, unter denen zu lesen ist: "Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. (...)" Das ist neu – einen solchen Vorbehalt hat RWE bisher nicht geäußert. Das EEG existiert bereits seit dem Jahr 2000 und wurde im Jahr 2004 zuletzt überarbeitet. An der Rechtslage hat sich also nichts geändert.
In einem Brief an die RWE-Verteilnetz GmbH, in dem der SFV den Netzbetreiber um Stellungnahme und Berichtigung bittet, äußert der Verein "Verwunderung" darüber, dass "eine geschäftliche Beziehung plötzlich ohne jeden erkennbaren Anlass oder Grund mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines durch den Deutschen Bundestag ordnungsgemäß verabschiedeten Gesetzes belastet wird".