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Liberalisierung des Messwesens steht bevor
Die Bundesregierung will das Ablesen der Strom- und Gaszähler für den Wettbewerb öffnen. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt, der demnächst im Parlament beraten wird.
Bislang sind nur der Einbau, Betrieb und die Wartung von Strom- und Gaszählern für den Wettbewerb geöffnet, nicht jedoch die Messung selbst. Dies habe sich als zentrales Hindernis für den Wettbewerb erwiesen, begründet die Bundesregierung den Vorstoß. Ohne zu wissen, wie hoch die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sind, könnten die Endverbraucher nicht beurteilen, wie wirtschaftlich ein Unternehmen arbeitet.
"Preisvorteile für die Verbraucher, technische Innovationen beim Zähl- und Messwesen sowie Konzepte für intelligente Netze" verspricht sich die Bundesregierung. Der Einbau so genannter "intelligenter" Zähler könnte dann schneller voran schreiten. Mit solchen Zählern können die Verbraucher ihren Eigenverbrauch zeitnah kontrollieren und damit Energie sparen. Angestrebt wird, in den nächsten sechs Jahren möglichst flächendeckend intelligente Zähler zum Einsatz zu bringen, soweit es "wirtschaftlich vertretbar" ist, so die Regierung.
Die FDP-Fraktion kritisiert an diesem Entwurf, die Umrüstung der Strom- und Gaszähler erfolge zu langsam. Sie will über die formale Marktöffnung hinaus, durch Regulierung und feste technologische Standards den Einbau der elektronischen Zähler beschleunigen. Zur Begründung erklärte die FDP, nur so könnte die EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, die unter anderem die Umrüstung auf elektronische Zähler für Privatkunden vorschreibt, rechtzeitig zum Mai 2008 in nationales Recht umgesetzt werden.
Zurzeit sind in Deutschland rund 50 Millionen Stromzähler, 25 Millionen Gaszähler und 50 Millionen Wasserzähler installiert. Die durchschnittlichen Geräte- und Ablesekosten für den Kleinverbraucher liegen im Strombereich für den Kleinverbraucher bei 36 Euro für Gewerbekunden bei 600 bis 700 Euro pro Jahr.
Bislang sind nur der Einbau, Betrieb und die Wartung von Strom- und Gaszählern für den Wettbewerb geöffnet, nicht jedoch die Messung selbst. Dies habe sich als zentrales Hindernis für den Wettbewerb erwiesen, begründet die Bundesregierung den Vorstoß. Ohne zu wissen, wie hoch die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung sind, könnten die Endverbraucher nicht beurteilen, wie wirtschaftlich ein Unternehmen arbeitet.
"Preisvorteile für die Verbraucher, technische Innovationen beim Zähl- und Messwesen sowie Konzepte für intelligente Netze" verspricht sich die Bundesregierung. Der Einbau so genannter "intelligenter" Zähler könnte dann schneller voran schreiten. Mit solchen Zählern können die Verbraucher ihren Eigenverbrauch zeitnah kontrollieren und damit Energie sparen. Angestrebt wird, in den nächsten sechs Jahren möglichst flächendeckend intelligente Zähler zum Einsatz zu bringen, soweit es "wirtschaftlich vertretbar" ist, so die Regierung.
Die FDP-Fraktion kritisiert an diesem Entwurf, die Umrüstung der Strom- und Gaszähler erfolge zu langsam. Sie will über die formale Marktöffnung hinaus, durch Regulierung und feste technologische Standards den Einbau der elektronischen Zähler beschleunigen. Zur Begründung erklärte die FDP, nur so könnte die EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, die unter anderem die Umrüstung auf elektronische Zähler für Privatkunden vorschreibt, rechtzeitig zum Mai 2008 in nationales Recht umgesetzt werden.
Zurzeit sind in Deutschland rund 50 Millionen Stromzähler, 25 Millionen Gaszähler und 50 Millionen Wasserzähler installiert. Die durchschnittlichen Geräte- und Ablesekosten für den Kleinverbraucher liegen im Strombereich für den Kleinverbraucher bei 36 Euro für Gewerbekunden bei 600 bis 700 Euro pro Jahr.