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Bundeskartellamt geht gegen überhöhte Gaspreise vor
Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen rund 35 Gasversorger wegen des Verdachts überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Damit wendet die Behörde erstmalig die neue Fassung des Kartellrechts auf die Gasbranche an.
Bereits vor einem Jahr hatte das Amt mit einem bundesweiten Gaspreisvergleich für Aufsehen gesorgt, der gravierende Unterschiede zwischen den verschiedenen Versorgungsgebieten offen gelegt hatte (stromtip.de berichtete). Die Abweichungen zwischen den Unternehmen betrugen teilweise über 45 Prozent. Das sei nur möglich, weil der Wettbewerb auf dem Gasmarkt insbesondere im Privatkundenbereich "immer noch erschreckend gering ist", erklärt Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer.
Der Verdacht lautet daher: Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten. "Selbst dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der Wertschöpfungskette wieder kompensiert. Die Welle von Gaspreiserhöhungen werden wir auf ihre Missbräuchlichkeit hin überprüfen", so Heitzer weiter.
Von dem Verfahren betroffen sind Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind, so das Bundeskartellamt. Insgesamt beliefern die betroffenen Unternehmen rund vier Millionen Kunden und setzen dabei schätzungsweise rund 100 Milliarden Kilowattstunden Gas ab. Das sind knapp 20 Prozent des deutschen Marktes. Gegen weitere Unternehmen, bei denen die Aufsicht den Landeskartellämtern zukommt, wurden ebenfalls bereits Verfahren eingeleitet.
Bei dem Preisvergleich wurden von den Endverbraucherpreisen die genehmigten Netzentgelte sowie die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen. Deshalb könnten sich die betroffenen Gasversorger "kaum mit Besonderheiten in ihrem Liefergebiet rechtfertigen", heißt es bei der Behörde. Steuern und Abgaben machen durchschnittlich knapp ein Drittel des Bruttopreises aus, die von den Regulierungsbehörden geprüften und genehmigten Netzentgelte gut ein Sechstel. Damit liegt der Anteil der vom Bundeskartellamt untersuchten Preisbestandteile bei lediglich gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises aus, den die Verbraucher zahlen müssen.
Bereits vor einem Jahr hatte das Amt mit einem bundesweiten Gaspreisvergleich für Aufsehen gesorgt, der gravierende Unterschiede zwischen den verschiedenen Versorgungsgebieten offen gelegt hatte (stromtip.de berichtete). Die Abweichungen zwischen den Unternehmen betrugen teilweise über 45 Prozent. Das sei nur möglich, weil der Wettbewerb auf dem Gasmarkt insbesondere im Privatkundenbereich "immer noch erschreckend gering ist", erklärt Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer.
Der Verdacht lautet daher: Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten. "Selbst dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der Wertschöpfungskette wieder kompensiert. Die Welle von Gaspreiserhöhungen werden wir auf ihre Missbräuchlichkeit hin überprüfen", so Heitzer weiter.
Von dem Verfahren betroffen sind Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind, so das Bundeskartellamt. Insgesamt beliefern die betroffenen Unternehmen rund vier Millionen Kunden und setzen dabei schätzungsweise rund 100 Milliarden Kilowattstunden Gas ab. Das sind knapp 20 Prozent des deutschen Marktes. Gegen weitere Unternehmen, bei denen die Aufsicht den Landeskartellämtern zukommt, wurden ebenfalls bereits Verfahren eingeleitet.
Bei dem Preisvergleich wurden von den Endverbraucherpreisen die genehmigten Netzentgelte sowie die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen. Deshalb könnten sich die betroffenen Gasversorger "kaum mit Besonderheiten in ihrem Liefergebiet rechtfertigen", heißt es bei der Behörde. Steuern und Abgaben machen durchschnittlich knapp ein Drittel des Bruttopreises aus, die von den Regulierungsbehörden geprüften und genehmigten Netzentgelte gut ein Sechstel. Damit liegt der Anteil der vom Bundeskartellamt untersuchten Preisbestandteile bei lediglich gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises aus, den die Verbraucher zahlen müssen.