Entega-Werbung ist unlauter
Der Wiesbadener Energieversorger ESWE AG hat vor dem Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung gegen den Darmstädter Stromversorger Entega erwirkt. Entega darf damit nicht mehr mit einem Preisvergleich zwischen dem eigenen Öko-Tarif und zwei ESWE-Standard-Tarifen werben. Dies teilte die ESWE jetzt der Presse mit.
Das Gericht entschied, dass die aktuelle Werbekampange der Entega irreführende und falsche Aussagen enthielt. Erstens erweckte das Unternehmen durch eine irreführende Berechnungsweise den Eindruck, der Entega-Grundpreis sei günstiger als der der ESWE. Tatsächlich zahlt ein Kunde mit einem Verbrauch von 3000 kWh bei der Entega aber einen höheren Endpreis als in den angegebenen ESWE-Tarifen, errechnete laut ESWE das Gericht.
Zweitens bemängelte das Gericht, in ihrer Werbung für den neuen Ökostromtarif habe die Entega unerwähnt gelassen, dass sie außerhalb dieses Tarifes sehr wohl Atomstrom verkaufe. Im relevanten Zeitraum seien dies 29 Prozent gewesen. Und schließlich habe Entega dem Verbraucher verschwiegen, dass auch ESWE einen eigenen Öko-Stromtarif anbiete. Drittens sei die Preisgarantie der Entega "bis Ende 2009" irreführend, weil in den angegebenen Endpreis für das erste Jahr ein Neukunden-Bonus eingerechnet ist, der für das zweite Jahr des Vertragsverhältnisses nicht mehr gilt.
Entegas Rechtsabteilung prüfe nun, ob das Unternehmen "inhaltlich die erhobenen Vorwürfe nicht kommentieren beziehungsweise werten" könne, berichtet das Online-Magazin "Main-Rheiner". Aussagen wie das kritisierte "100 Prozent Öko-Strom, null Prozent Atomstrom" sind zur Zeit noch auf der Entega-Internetseite zu finden. Sie würden nun "geprüft", erklärte ein Unternehmens-Sprecher. Sollte es notwendig sein, werde der Internet-Auftritt angepasst, sagte er dem "Main-Rheiner".
Falls Entega weiter Werbung mit diesen Angaben macht, droht dem Unternehmen eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro und seinen Geschäftsführern sogar Ordnungshaft.
Das Gericht entschied, dass die aktuelle Werbekampange der Entega irreführende und falsche Aussagen enthielt. Erstens erweckte das Unternehmen durch eine irreführende Berechnungsweise den Eindruck, der Entega-Grundpreis sei günstiger als der der ESWE. Tatsächlich zahlt ein Kunde mit einem Verbrauch von 3000 kWh bei der Entega aber einen höheren Endpreis als in den angegebenen ESWE-Tarifen, errechnete laut ESWE das Gericht.
Zweitens bemängelte das Gericht, in ihrer Werbung für den neuen Ökostromtarif habe die Entega unerwähnt gelassen, dass sie außerhalb dieses Tarifes sehr wohl Atomstrom verkaufe. Im relevanten Zeitraum seien dies 29 Prozent gewesen. Und schließlich habe Entega dem Verbraucher verschwiegen, dass auch ESWE einen eigenen Öko-Stromtarif anbiete. Drittens sei die Preisgarantie der Entega "bis Ende 2009" irreführend, weil in den angegebenen Endpreis für das erste Jahr ein Neukunden-Bonus eingerechnet ist, der für das zweite Jahr des Vertragsverhältnisses nicht mehr gilt.
Entegas Rechtsabteilung prüfe nun, ob das Unternehmen "inhaltlich die erhobenen Vorwürfe nicht kommentieren beziehungsweise werten" könne, berichtet das Online-Magazin "Main-Rheiner". Aussagen wie das kritisierte "100 Prozent Öko-Strom, null Prozent Atomstrom" sind zur Zeit noch auf der Entega-Internetseite zu finden. Sie würden nun "geprüft", erklärte ein Unternehmens-Sprecher. Sollte es notwendig sein, werde der Internet-Auftritt angepasst, sagte er dem "Main-Rheiner".
Falls Entega weiter Werbung mit diesen Angaben macht, droht dem Unternehmen eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro und seinen Geschäftsführern sogar Ordnungshaft.