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Mieter zahlen Millionen zuviel für Betriebsstrom

01.04.2008 von
Mieter verschwenden jährlich 250 Millionen Euro für Betriebsstrom. Das haben Berechnungen der gemeinnützigen co2online GmbH ergeben, die Kampagnen für mehr Klimaschutz im Alltag organisiert. Die Ergebnisse der Analyse sind im "Betriebsstromspiegel" auf klima-sucht-schutz.de veröffentlicht.

"Jeder zweite Euro, den Mieter für Betriebsstrom von Pumpen und Heizungen an ihre Vermieter zahlen, ist verschwendet ", verdeutlicht Dr. Johannes D. Hengstenberg, co2online-Geschäftsführer und Projektträger der Klimaschutzkampagne, das Einsparpotential. Schuld an überhöhtem Stromverbrauch im Mehrfamilienhaus sind häufig überzogene Schätzungen der Betriebsstromkosten und veraltete, zu große und falsch eingestellte Pumpen. Mit Hilfe des Betriebsstromspiegels können Mieter die eigenen Betriebsstromkosten jetzt einordnen.

Dazu schaut man auf der letzten Heizkostenabrechnung unter "Stromkosten für den Betrieb von Brenner und Pumpen" nach, teilt den angegebenen Betrag durch die Fläche des Gebäudes und multipliziert das Ergebnis mit 100. Ergebnis sind die Betriebsstromkosten des Gebäudes in Cent je qm und Jahr. Im Vergleich mit den Zahlen des Betriebsstromspiegels kann man feststellen, ob man überdurchschnittlich viel für Betriebsstrom zahlen muss. "Nach heutigem Stand der Technik reichen 20 Euro pro Jahr für eine Wohnung aus", gibt Hengstenberg einen Richtwert vor.

Für den aktuellen Betriebsstromspiegel hat co2online 10.000 Heizkosten-Abrechungen analysiert und ermittelt, wie viel Mieter zentralbeheizter Gebäude für den Strom zahlen, der Heizungen und Heizungspumpen in Gang hält. Das Ergebnis: Eine Fülle von Ausreißern bei den jährlichen Kosten pro Quadratmeter. Mieter einer 80qm großen Wohnung bezahlen zwischen 20 und 80 Euro jährlich für die gleiche Leistung, jeder zehnte Mieter zahlt mehr als 80 Euro.

Für Mieter von Gebäuden mit erhöhten und extrem hohen Kosten bietet co2online einen kostenlosen Gutachtenservice im Internet an. Er umfasst die Berechnung der auf die einzelne Wohnung entfallenden Überzahlung, den Entwurf eines Schreibens an den Vermieter und eine fachliche Stellungnahme, die dem Vermieter den Umfang des Problems darstellt, auf mögliche Ursachen verweist und Fachleute vor Ort benennt.

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