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Verbände fordern mehr Geld für KWK
In einer Anhörung über das neue Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung haben sich die meisten Sachverständigen gegen eine Begrenzung der Fördersumme ausgesprochen. Insgesamt zeigten sie sich mit dem Gesetzentwurf aber zufrieden. Er soll dafür sorgen, dass im Jahre 2020 ein Viertel der deutschen Stromproduktion aus KWK-Kraftwerken stammt. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz verabschiedet werden.
Die Bundesregierung plant, bis zu 750 Millionen Euro jährlich für die KWK-Förderung auszugeben. 500 Mio. Euro davon sollen der Stromproduktion zugute kommen und werden wie bisher von den Netzbetreibern gezahlt und über den Strompreis von den Verbrauchern aufgebracht. Die KWK-Umlage wird sich also voraussichtlich erhöhen. Neue KWK-Anlagen sollen demnach je nach Größe einen Zuschlag von 1,5 bis 2,1 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Nach der Modernisierung oder Inbetriebnahme gibt es für kleinere Anlagen acht Jahre lang und für größere fünf Jahre lang Geld. Die restlichen 150 Mio. Euro sind für den Bau neuer Wärmenetze vorgesehen – schließlich muss die erzeugte Wärme ihren Weg zu den Verbrauchern finden.
Der Bundesrat hatte bereits vorgeschlagen, die jährliche Förderung auf 950 Mio. Euro aufzustocken. Dies wünscht sich auch der Bundesverband KWK, dessen Vorsitzender Klaus Traube aber auch eine zweite Möglichkeit nannte, die KWK-Förderung zu erhöhen: die Laufzeit des gesamten Förderprogramms um mehrere Jahre zu verlängern. Bisher ist geplant, Anträge auf finanzielle Unterstützung bis Ende 2014 anzunehmen. Traube schlägt eine Frist bis Ende 2020 vor.
Doch auch Einschränkungen der Förderung wurden gefordert. So will Roger Kohlmann vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Zuschüsse nur an KWK-Kraftwerke zahlen, die die erzeugte Elektrizität ins öffentliche Netz einspeisen. Wolf-Joachim Krach vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) begrüßt dagegen naturgemäß den Vorschlag der Bundesregierung, auch die betriebsinterne Stromerzeugung in KWK-Anlagen zu unterstützen. Sein Verband vertritt vor allem energieintensive Unternehmen und Wirtschaftszweige. Krach betonte, in industriellen KWK-Anlagen steckten noch erhebliche Ausbaupotenziale, die durch das Gesetz angeregt werden müssten.
Kohlmann plädiert wie Michael Wübbels vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) dafür, nicht ausgeschöpfte Mittel am Jahresende nicht verfallen zu lassen, sondern auf spätere Jahre zu übertragen. Damit würde aus der jährlichen Höchstfördersumme ein garantierter Zuschuss. Wübbels versprach, allein die Stadtwerke würden bundesweit KWK-Anlagen mit einer Kapazität von insgesamt 2700 Megawatt errichten. Der Vertreter der Gewerkschaft ver.di, Reinhard Klopfleisch, verwies auf die rund 20.000 Arbeitsplätze, welche die KWK-Förderung bei den Stadtwerken sichere.
Die Bundesregierung plant, bis zu 750 Millionen Euro jährlich für die KWK-Förderung auszugeben. 500 Mio. Euro davon sollen der Stromproduktion zugute kommen und werden wie bisher von den Netzbetreibern gezahlt und über den Strompreis von den Verbrauchern aufgebracht. Die KWK-Umlage wird sich also voraussichtlich erhöhen. Neue KWK-Anlagen sollen demnach je nach Größe einen Zuschlag von 1,5 bis 2,1 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Nach der Modernisierung oder Inbetriebnahme gibt es für kleinere Anlagen acht Jahre lang und für größere fünf Jahre lang Geld. Die restlichen 150 Mio. Euro sind für den Bau neuer Wärmenetze vorgesehen – schließlich muss die erzeugte Wärme ihren Weg zu den Verbrauchern finden.
Der Bundesrat hatte bereits vorgeschlagen, die jährliche Förderung auf 950 Mio. Euro aufzustocken. Dies wünscht sich auch der Bundesverband KWK, dessen Vorsitzender Klaus Traube aber auch eine zweite Möglichkeit nannte, die KWK-Förderung zu erhöhen: die Laufzeit des gesamten Förderprogramms um mehrere Jahre zu verlängern. Bisher ist geplant, Anträge auf finanzielle Unterstützung bis Ende 2014 anzunehmen. Traube schlägt eine Frist bis Ende 2020 vor.
Doch auch Einschränkungen der Förderung wurden gefordert. So will Roger Kohlmann vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Zuschüsse nur an KWK-Kraftwerke zahlen, die die erzeugte Elektrizität ins öffentliche Netz einspeisen. Wolf-Joachim Krach vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) begrüßt dagegen naturgemäß den Vorschlag der Bundesregierung, auch die betriebsinterne Stromerzeugung in KWK-Anlagen zu unterstützen. Sein Verband vertritt vor allem energieintensive Unternehmen und Wirtschaftszweige. Krach betonte, in industriellen KWK-Anlagen steckten noch erhebliche Ausbaupotenziale, die durch das Gesetz angeregt werden müssten.
Kohlmann plädiert wie Michael Wübbels vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) dafür, nicht ausgeschöpfte Mittel am Jahresende nicht verfallen zu lassen, sondern auf spätere Jahre zu übertragen. Damit würde aus der jährlichen Höchstfördersumme ein garantierter Zuschuss. Wübbels versprach, allein die Stadtwerke würden bundesweit KWK-Anlagen mit einer Kapazität von insgesamt 2700 Megawatt errichten. Der Vertreter der Gewerkschaft ver.di, Reinhard Klopfleisch, verwies auf die rund 20.000 Arbeitsplätze, welche die KWK-Förderung bei den Stadtwerken sichere.