Berliner Gasag wehrt sich gegen Kartellamt

12.04.2008 von
In der Bundesnetzagentur beschäftigen sich derzeit knapp 40 Verfahren mit dem Zugang zu den Stromnetzen. Das Bundeskartellamt ermittelt gegen 35 deutsche Gasversorger wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preise. Diese Zahlen ermittelte die Wochenzeitung "Die Zeit" – und wertet sie als Zeichen dafür, dass der Regulierungs- und damit auch der Wettbewerbsdruck in der Energiebranche heftiger wird.

Der Berliner Gasversorger Gasag fühlt sich durch das gegen ihn anhängige Kartellverfahren sogar in seiner Existenz bedroht. Mit dieser Begründung reichte das Unternehmen eine Beschwerde beim Berliner Kammergericht ein. Wie die "Märkische Allgemeine Zeitung" (MAZ) berichtet, will die Gasag kommende Woche auch vor das Oberlandesgericht Düsseldorf ziehen, das für das Kartellamt zuständig ist.

Gasag-Vorstand Andreas Pohl erklärte in Berlin, eine Preisanpassung könne den Gasversorger, der rund 300.000 Haushalte in der Bundeshauptstadt mit Gas beliefert, schnell in die Verlustzone treiben. Gerichtlich will die Gasag aber darauf hinaus, dass das Bundeskartellamt gar nicht zuständig sei für den Fall. Die Beschwerde vor dem Kammergericht richtet sich gegen die Abgabe des Verfahrens vom Landeskartellamt an die Bundesbehörde.

Das Missbrauchsverfahren gegen die Gasag und 34 andere Versorger gründet auf einer bundesweiten Untersuchung des Bundeskartellamts, die Preisunterschiede zwischen 25 und 60 Prozent gezeigt hat (stromtip.de berichtete). Die Preislisten wurden auch veröffentlicht. Außer der Gasag hätten alle betroffenen Unternehmen die geforderten Unterlagen zu ihren Preiskalkulationen eingereicht, sagte Kartellamts-Sprecherin Silke Kaul der MAZ. Nur zwei weitere hätten unvollständige Daten eingereicht. Gasag-Chef Pohl sprach dagegen von einem "unbegründeten Verdacht". Die Methode, mit der die Behörde die bundesweiten Gaspreise verglichen hatte, hält die Gasag für fragwürdig.

Die Gaspreisverfahren sind die ersten, die auf der Basis des neuen Kartellrechts eingeleitet wurden. Kern der Gesetzesnovelle ist die Umkehr der Beweislast: Jetzt müssen die Unternehmen beweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Früher mussten die Kartellbehörden den Nachweis erbringen, dass die Preise überhöht sind.

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