Erdgas-Südsachsen-Kunden scheitern vor Gericht
Das Landgericht Chemnitz hat die Sammelklage von mehr als 400 Kunden der Erdgas Südsachsen GmbH gegen Preiserhöhungen abgewiesen, berichtet das Magazin "Focus" in seiner Online-Ausgabe. Das Preisänderungsrecht, welches sich der Gasversorger in seinen Lieferverträgen einräumt, sei wirksam, entschieden die Richter. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, denn die Verbraucher können noch vor dem Dresdner Oberlandesgericht Berufung einlegen.
Erst vor einer Woche hatte der Bundesgerichtshof Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, mit denen der Dresdner Gasversorgers ENSO sich ein einseitiges Recht auf Preiserhöhung einräumte (stromtip.de berichtete). Dieses Verfahren behandelte allerdings langfristige Sonderverträge. Deswegen hielten die Chemnitzer Richter es nicht für übertragbar auf das eigene Verfahren. Bei den 400 Klägern gegen die Erdgas Südsachsen, die von der Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt wurden, handelte es sich um normale Tarifkunden.
Die Chemnitzer orientierten sich dagegen an der Entscheidung des BGH vom 13. Juni 2007 (stromtip.de berichtete). Darin hatten die Richter bestätigt, dass bei Tarifkunden im Sinn der Gasversorgungsverordnung (GasGVV) die Preise angepasst werden können, wenn diese auf höheren Bezugskosten beruhen. Auf diese Verordnung beruft sich auch die Erdgas Südsachsen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Ihre Sprecherin Renate Janeczek sagte der Sächsischen Zeitung Online (SZO), die Urteilsbegründung solle genau geprüft werden. "Dann wird man sehen, ob es sinnvoll ist, weiterzukämpfen". Wenn sie das Urteil akzeptieren müssen kommen auf diejenigen Verbraucher, die die Zahlung der erhöhten Gaspreise verweigert haben, zum Teil erhebliche Nachzahlungen zu. In der Gerichtshandlung ging es um drei Preiserhöhungen für Haushaltkunden, die jeweils zum 01.07.2005, 01.01.2006 und zum 01.05.2006 erfolgten.
Wie die SZO weiter berichtet, sind noch weitere Einzelentscheidungen anhängig. Ein Pensionswirt erklärte, ihm drohten 20.000 Euro Nachzahlung, falls auch sein Fall zugunsten von Erdgas Südsachsen ausgeht. "Das überstehe ich nicht“, sagte er dem Blatt. Er führt gegen die Gaspreiserhöhungen einen eigenen Prozess, der in den nächsten Tagen entschieden wird.
Erdgas Südsachsen betonte in einer Pressemitteilung zu dem Chemnitzer Urteil, das Gericht habe die Kostensteigerung "ausführlich untersucht" und dabei festgestellt habe, dass Erdgas Südsachsen die Bezugskostensteigerungen noch nicht einmal im vollen Umfang an seine Kunden weitergegeben hat. Der Sprecher der Geschäftsführung Reiner Gebhardt begrüßte die "Rechtssicherheit", die das Urteil geschaffen habe.
Erst vor einer Woche hatte der Bundesgerichtshof Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, mit denen der Dresdner Gasversorgers ENSO sich ein einseitiges Recht auf Preiserhöhung einräumte (stromtip.de berichtete). Dieses Verfahren behandelte allerdings langfristige Sonderverträge. Deswegen hielten die Chemnitzer Richter es nicht für übertragbar auf das eigene Verfahren. Bei den 400 Klägern gegen die Erdgas Südsachsen, die von der Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt wurden, handelte es sich um normale Tarifkunden.
Die Chemnitzer orientierten sich dagegen an der Entscheidung des BGH vom 13. Juni 2007 (stromtip.de berichtete). Darin hatten die Richter bestätigt, dass bei Tarifkunden im Sinn der Gasversorgungsverordnung (GasGVV) die Preise angepasst werden können, wenn diese auf höheren Bezugskosten beruhen. Auf diese Verordnung beruft sich auch die Erdgas Südsachsen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Ihre Sprecherin Renate Janeczek sagte der Sächsischen Zeitung Online (SZO), die Urteilsbegründung solle genau geprüft werden. "Dann wird man sehen, ob es sinnvoll ist, weiterzukämpfen". Wenn sie das Urteil akzeptieren müssen kommen auf diejenigen Verbraucher, die die Zahlung der erhöhten Gaspreise verweigert haben, zum Teil erhebliche Nachzahlungen zu. In der Gerichtshandlung ging es um drei Preiserhöhungen für Haushaltkunden, die jeweils zum 01.07.2005, 01.01.2006 und zum 01.05.2006 erfolgten.
Wie die SZO weiter berichtet, sind noch weitere Einzelentscheidungen anhängig. Ein Pensionswirt erklärte, ihm drohten 20.000 Euro Nachzahlung, falls auch sein Fall zugunsten von Erdgas Südsachsen ausgeht. "Das überstehe ich nicht“, sagte er dem Blatt. Er führt gegen die Gaspreiserhöhungen einen eigenen Prozess, der in den nächsten Tagen entschieden wird.
Erdgas Südsachsen betonte in einer Pressemitteilung zu dem Chemnitzer Urteil, das Gericht habe die Kostensteigerung "ausführlich untersucht" und dabei festgestellt habe, dass Erdgas Südsachsen die Bezugskostensteigerungen noch nicht einmal im vollen Umfang an seine Kunden weitergegeben hat. Der Sprecher der Geschäftsführung Reiner Gebhardt begrüßte die "Rechtssicherheit", die das Urteil geschaffen habe.