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e.on gibt Details zu Kraftwerksverkäufen bekannt

15.05.2008 von
Der Energiekonzern e.on hat jetzt Details über die geplanten Kraftwerksverkäufe vorgelegt, die der Aufsichtsrat des Unternehmens beschlossen hat. Insgesamt 4.800 Megawatt (MW) Stromerzeugungs-kapazitäten in Deutschland gibt e.on ab, was knapp einem Fünftel seiner hiesigen Kraftwerksleistungen entspricht. Das hatte e.on der EU-Kommission angeboten, um ein laufendes Kartellverfahren gütlich zu beenden (stromtip.de berichtete).

Der Konzern unterscheidet zwischen dem Verkauf von Kraftwerken, Kraftwerksbeteiligungen und Bezugsrechten. Bei letzterem behält e.on das Eigentum an den Kraftwerken, verpflichtet sich aber, den dort erzeugten Strom vollständig oder zu festgelegten Teilen an andere Unternehmen abzugeben.

Demnach werden die Steinkohlekraftwerke in Farge und in Zolling vollständig verkauft. Dazu gibt e.on seine Beteiligungen am Braunkohlekraftwerk Lippendorf sowie den Steinkohlekraftwerken Rostock, Mehrum, Veltheim und Bexbach ab. Von den Atomkraftwerken Krümmel und Grundremmingen werden lediglich die Strombezugsrechte abgetreten, das Eigentum an den Beteiligungen will e.on behalten. Ebenso veräußert e.on Teile der Bezugsrechte aus den Kraftwerken Unterweser und Buschhaus.

Damit gibt e.on gut 1.700 MW Stromerzeugungskapazitäten aus Steinkohle, 600 MW aus Braunkohle und 1.500 MW aus Kernenergie ab. Auf die Summe von 4.800 MW kommt man, wenn die Statkraft-Vereinbarung mit einbezogen wird. Im Oktober 2007 hatte e.on die Anteile an seiner schwedischen Tochter von Statkraft erworben und dem Energiekonzern im Gegenzug Kraftwerkskapazitäten in Schweden, Großbritannien und Deutschland überantwortet. Darunter sind Anteile an den Gaskraftwerken Veltheim und Emden sowie den Laufwasserkraftwerken Nußdorf, Egglfing, Ering und Jansen.

Ende dieses Monats wird e.on eine entsprechende Verpflichtungszusage bei der Europäischen Kommission einreichen. Die Prüfung der Zusage wird voraussichtlich bis zum Herbst dauern. Anschließend hat e.on für die Abgabe der Erzeugungskapazitäten sechs Monate Zeit, soweit erforderlich weitere sechs Monate.

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