Bundestag entscheidet über Klimaschutzmaßnahmen

06.06.2008 von
Über Gesetzentwürfe zur Umsetzung des 2007 in Meseberg beschlossenen Energie- und Klimapaketes entscheidet der Bundestag am heutigen Freitag, 6. Juni 2008.

Nach eigenen Angaben soll insgesamt über vier Gesetzentwürfe abgestimmt werden. Im Mittelpunkt stehen hierbei der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb und die Förderung erneuerbarer Energien zur Stromversorgung (z. B. Photovoltaik) und Wärmeversorgung (z. B. Solarthermie).

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anteil des Stroms aus KWK-Anlagen bis zum Jahr 2020 auf etwa 25 Prozent erhöht werden soll. Während bei der normalen Stromerzeugung viel Energie verloren geht, kann durch Kraft-Wärme-Kopplung über 90 Prozent der eingesetzten Energie verwertet werden. Es wird sowohl Strom als auch Wärme zu Heizzwecken erzeugt, was den Kohlendioxidausstoß erheblich verringert.

Mit der Novelle des bereits geltenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sollen die Modernisierung und der Neubau von KWK-Anlagen gefördert, die Markteinführung der Brennstoffzelle unterstützt und der Aus- und Neubau von Wärmenetzen, in die der Strom aus KWK-Anlagen eingespeist wird, forciert werden. Bis zu 750 Millionen Euro jährlich will die Bundesregierung hierfür investieren.

Nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfehlen die Vorschläge ihr Ziel. In einem Antrag fordern sie Nachbesserung und verlangen von der Bundesregierung, mehr Fördermittel bereitzustellen.

In ihrem Energie- und Klimapaket hat die Bundesregierung zudem beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strom- und Wärmeversorgung deutlich zu erhöhen. Hierzu liegen dem Bundestag zwei Gesetzentwürfe vor.

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent steigen soll. Im Jahr 2007 wurden bislang ungefähr 14 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien, also aus Wind-, Wasser-, Bio- und Solarenergie, gewonnen. Bis 2020 soll dementsprechend fast doppelt so viel umweltfreundlicher Strom aus unserer Steckdose kommen.

Entsprechend einem weiteren Gesetzentwurf, soll zudem der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Energieversorgung von Gebäuden deutlich steigen. Eigentümer neuer Gebäude, die nach dem 31.12.2008 fertig gestellt werden, sollen künftig die Pflicht haben, einen bestimmten Wärmeanteil aus erneuerbaren Energien einzusetzen.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf will die Bundesregierung Verbrauchern künftig die Wahl zwischen verschiedenen Dienstleistern bei der Ablesung der Strom- und Gaszähler ermöglichen. Hierfür soll das Messwesen bei Strom und Gas für Wettbewerb geöffnet werden. Dies könnte die Einführung innovativer Messeinrichtungen bewirken und die Verbraucher zu energiesparendem Verhalten animieren, meint die Regierung. Das Vorhaben unterstützt auch die FDP-Fraktion. In ihrem Antrag betont sie, die Marktöffnung für das Messwesen schaffe die Voraussetzungen zum Austausch der "technologisch veralteten Zähler" und der Markteinführung neuer, intelligenter Zählergenerationen.

Für die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung stehen im Jahr 2008 insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 1,8 Milliarden Euro mehr als 2005. Insgesamt rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 mit Investitionskosten in Höhe von 31 Milliarden Euro. Ihnen stehen jedoch, einem Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes zufolge, Energieeinsparungen von über 36 Milliarden Euro gegenüber.

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