Bundestag verabschiedet Klimaschutzpaket
Der Bundestag hat über Maßnahmen zum Klimaschutz entschieden und ein entsprechendes Gesetzespaket verabschiedet.
Nach eignen Angaben wurden in der Sitzung am vergangenen Freitag insgesamt vier Gesetze zum Klimaschutz verabschiedet (Stromtip.de berichtete). So soll zum einem der Anteil des Stroms aus KWK-Anlagen bis zum Jahr 2020 auf etwa 25 Prozent erhöht werden. Bis zu 750 Millionen Euro jährlich will die Bundesregierung hierfür investieren.
Des Weiteren hat der Bundestag beschlossen, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent steigen soll. Bis 2020 würde sich der Anteil von umweltfreundlichem Strom somit verdoppeln.
Zudem soll der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Energieversorgung von Gebäuden deutlich steigen. Eigentümer neuer Gebäude, die nach dem 31.12.2008 fertig gestellt werden, haben nun die Pflicht, einen bestimmten Wärmeanteil aus erneuerbaren Energien einzusetzen.
Ein weiteres Gesetz öffnet das Messwesen bei Strom und Gas für den Wettbewerb. Verbraucher können künftig zwischen verschiedenen Dienstleistern bei der Ablesung der Strom- und Gaszähler wählen.
Nach eignen Angaben wurden in der Sitzung am vergangenen Freitag insgesamt vier Gesetze zum Klimaschutz verabschiedet (Stromtip.de berichtete). So soll zum einem der Anteil des Stroms aus KWK-Anlagen bis zum Jahr 2020 auf etwa 25 Prozent erhöht werden. Bis zu 750 Millionen Euro jährlich will die Bundesregierung hierfür investieren.
Des Weiteren hat der Bundestag beschlossen, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent steigen soll. Bis 2020 würde sich der Anteil von umweltfreundlichem Strom somit verdoppeln.
Zudem soll der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Energieversorgung von Gebäuden deutlich steigen. Eigentümer neuer Gebäude, die nach dem 31.12.2008 fertig gestellt werden, haben nun die Pflicht, einen bestimmten Wärmeanteil aus erneuerbaren Energien einzusetzen.
Ein weiteres Gesetz öffnet das Messwesen bei Strom und Gas für den Wettbewerb. Verbraucher können künftig zwischen verschiedenen Dienstleistern bei der Ablesung der Strom- und Gaszähler wählen.