AKW Neckarwestheim muss vom Netz
Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim bei Heilbronn muss im nächsten Jahr vom Netz. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) lehnte den Antrag des Betreibers EnBW auf Laufzeitverlängerung für den 32 Jahre alten Reaktor aus Sicherheitsgründen ab. Das berichtet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Dementsprechend muss der Meiler nach der Produktion seiner genehmigten Reststrom-Menge Ende 2009 abgeschaltet werden.
Der Betreiber EnBW hat bereits angekündigt gegebenenfalls Klage gegen den Beschluss einzureichen. Das berichtet "Welt-Online". "Wir halten unseren Antrag unverändert für rechtlich zulässig, begründet und richtig", teilte der Energiekonzern der Zeitung mit. "Wir behalten uns ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor."
Die EnBW hatte beantragt, den Betrieb des älteren Reaktors zu verlängern und dafür die Laufzeit der jüngeren Anlage (Block II) am selben Standort entsprechend verkürzen zu dürfen. Eine solche flexible Übertragung von erlaubten Produktionsmengen sieht das Atomgesetz prinzipiell vor, knüpft diese aber an sicherheitsrelevante Bedingungen und das Einverständnis des Bundesumweltministeriums im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium.
Das Bundesumweltministerium versagte nun die Erlaubnis mit dem Argument, Block I verfüge über weniger Sicherheitsreserven als der jüngere Block II.
Dementsprechend muss der Meiler nach der Produktion seiner genehmigten Reststrom-Menge Ende 2009 abgeschaltet werden.
Der Betreiber EnBW hat bereits angekündigt gegebenenfalls Klage gegen den Beschluss einzureichen. Das berichtet "Welt-Online". "Wir halten unseren Antrag unverändert für rechtlich zulässig, begründet und richtig", teilte der Energiekonzern der Zeitung mit. "Wir behalten uns ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor."
Die EnBW hatte beantragt, den Betrieb des älteren Reaktors zu verlängern und dafür die Laufzeit der jüngeren Anlage (Block II) am selben Standort entsprechend verkürzen zu dürfen. Eine solche flexible Übertragung von erlaubten Produktionsmengen sieht das Atomgesetz prinzipiell vor, knüpft diese aber an sicherheitsrelevante Bedingungen und das Einverständnis des Bundesumweltministeriums im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium.
Das Bundesumweltministerium versagte nun die Erlaubnis mit dem Argument, Block I verfüge über weniger Sicherheitsreserven als der jüngere Block II.