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Verbraucherschützer warnen vor E.ON-Angebot
Kunden mit Elektrospeicherheizungen der E.ON Avacon AG, die Nachtstrom beziehen, sollten neue Vertragsangebote mit Vorsicht genießen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hervor. Konkret geht es darum, dass alle Kunden Post unter dem Stichwort „Strom AmadoConstant“ erhalten, in der über eine befristete Preisgarantie für Tagstrom (HT=Hochtarifzeit) bis zum 31.12.2009 informiert wird.
Für die Preisgarantie werde ein „einmaliger Garantiebeitrag“ von 24 Euro erhoben, der allerdings nicht für Nachtstrom (NT=Niedrigtarifzeit) gilt, den die Kunden im Wesentlichen aber beziehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kunden werden gebeten, das Vertragsangebot schon bis zum 30. Juni 2008 zu unterzeichnen. Tatsächlich ist das Angebot bis Ende 2008 gültig, wie aus dem Kleingedruckten hervorgeht.
Wer beispielsweise auf die Bitte des Energieversorgers eingeht und einen Vertragsschluss zum 1. August 2008 beantragt, würde damit seinen Garantiezeitraum verkürzen. Um Anspruch auf die volle Garantieleistung zu erhalten, müsste er den Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit am 31. Juli 2009 um ein Jahr weiterlaufen lassen (bis 31. Juli 2010). Vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2010 könnte den Kunden allerdings eine Preiserhöhung für Tagstrom treffen.
Preiserhöhungen für den Nachtstrom könnten den Kunden sogar während der gesamten Laufzeit treffen, warnt die Verbraucherzentrale. Kündige der Kunde den Vertrag dann fristgerecht wegen einer Preiserhöhung des Nachttarifes, sei auch die Preisgarantie des Tagtarifs hinfällig. Ein Wechsel nur des Nachttarifs zu einem anderen Anbieter sei aber nicht möglich, bemängeln die Verbraucherschützer. E.ON setze einen Doppeltarifzähler voraus. Andere Anbieter von Tag- und Nachtstrom arbeiteten jedoch mit getrennten Zählern.
Für die Preisgarantie werde ein „einmaliger Garantiebeitrag“ von 24 Euro erhoben, der allerdings nicht für Nachtstrom (NT=Niedrigtarifzeit) gilt, den die Kunden im Wesentlichen aber beziehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kunden werden gebeten, das Vertragsangebot schon bis zum 30. Juni 2008 zu unterzeichnen. Tatsächlich ist das Angebot bis Ende 2008 gültig, wie aus dem Kleingedruckten hervorgeht.
Wer beispielsweise auf die Bitte des Energieversorgers eingeht und einen Vertragsschluss zum 1. August 2008 beantragt, würde damit seinen Garantiezeitraum verkürzen. Um Anspruch auf die volle Garantieleistung zu erhalten, müsste er den Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit am 31. Juli 2009 um ein Jahr weiterlaufen lassen (bis 31. Juli 2010). Vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2010 könnte den Kunden allerdings eine Preiserhöhung für Tagstrom treffen.
Preiserhöhungen für den Nachtstrom könnten den Kunden sogar während der gesamten Laufzeit treffen, warnt die Verbraucherzentrale. Kündige der Kunde den Vertrag dann fristgerecht wegen einer Preiserhöhung des Nachttarifes, sei auch die Preisgarantie des Tagtarifs hinfällig. Ein Wechsel nur des Nachttarifs zu einem anderen Anbieter sei aber nicht möglich, bemängeln die Verbraucherschützer. E.ON setze einen Doppeltarifzähler voraus. Andere Anbieter von Tag- und Nachtstrom arbeiteten jedoch mit getrennten Zählern.