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Vorsicht, mangelhafte Energieausweise
Energieausweise aus dem Internet zu Schnäppchenpreisen taugen meistens nichts. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herausgefunden. Lediglich einer von 97 überprüften Ausstellern fragte auf seiner Homepage alle 14 gesetzlichen Pflichtdaten vollständig ab. Von den 29 Verbrauchsausweisen, die im Test gekauft und ausgewertet wurden, seien zwölf schon formal "mangelhaft" gewesen, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. 18 hielten einer weitergehenden fachlichen Prüfung nicht Stand.
Selbst durch unübersehbare Patzer bei der Dateneingabe wurde die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung nicht alarmiert. So wurden einem 1962 gebauten Haus fälschlich von vier Ausstellern im Energieausweis sogar Verbrauchswerte weit unter Neubaustandard bescheinigt, obwohl seither nur neue Fenster eingebaut wurden. Ein Testat, das teuer werden kann: Denn Eigentümer wie Vermieter haften, wenn Käufer oder Mieter Schadenersatz fordern, weil sich das ausgewiesene Sparhaus als sanierungsbedürftiger Energiefresser entpuppt.
Ab 1. Juli schreibt die Energieeinsparverordnung, gestaffelt nach Baualter und Gebäudetyp, bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes die Vorlage eines Energieausweises vor. Steckbriefartig informiert das Dokument über den Energiestandard eines Gebäudes, damit Miet- und Kaufinteressenten es von nun an leichter haben, sich über den Heizenergiebedarf des neuen Domizils zu orientieren. Als Wegweiser dienen dabei sogenannte Energiekennzahlen, bei denen Heizenergie und Wohnfläche ins Verhältnis gesetzt werden und als Vergleichsmaßstab für den Energiebedarf anderer Gebäude dienen.
Hausbesitzern raten die Verbraucherschützer, nur solche Online-Verbrauchsausweise zu ordern, die alle 14 Pflichtdaten abfragen. Wer schon einen unvollständigen Ausweis in Händen hält, kann vom Ersteller kostenlose Nachbesserung verlangen und nach Ablauf einer etwa zweiwöchigen Nachfrist gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn Energieausweise dann immer noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Mehr zum Thema:Der Energieausweis kommt
Selbst durch unübersehbare Patzer bei der Dateneingabe wurde die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung nicht alarmiert. So wurden einem 1962 gebauten Haus fälschlich von vier Ausstellern im Energieausweis sogar Verbrauchswerte weit unter Neubaustandard bescheinigt, obwohl seither nur neue Fenster eingebaut wurden. Ein Testat, das teuer werden kann: Denn Eigentümer wie Vermieter haften, wenn Käufer oder Mieter Schadenersatz fordern, weil sich das ausgewiesene Sparhaus als sanierungsbedürftiger Energiefresser entpuppt.
Ab 1. Juli schreibt die Energieeinsparverordnung, gestaffelt nach Baualter und Gebäudetyp, bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes die Vorlage eines Energieausweises vor. Steckbriefartig informiert das Dokument über den Energiestandard eines Gebäudes, damit Miet- und Kaufinteressenten es von nun an leichter haben, sich über den Heizenergiebedarf des neuen Domizils zu orientieren. Als Wegweiser dienen dabei sogenannte Energiekennzahlen, bei denen Heizenergie und Wohnfläche ins Verhältnis gesetzt werden und als Vergleichsmaßstab für den Energiebedarf anderer Gebäude dienen.
Hausbesitzern raten die Verbraucherschützer, nur solche Online-Verbrauchsausweise zu ordern, die alle 14 Pflichtdaten abfragen. Wer schon einen unvollständigen Ausweis in Händen hält, kann vom Ersteller kostenlose Nachbesserung verlangen und nach Ablauf einer etwa zweiwöchigen Nachfrist gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn Energieausweise dann immer noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
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