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Greenpeace gewinnt gegen Vattenfall
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace darf nach einem sechsjährigen Rechtsstreit die Unterlagen zum Störfall im Atomkraftwerk Brunsbüttel im Dezember 2001 einsehen. Wie Greenpeace mitteilt, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig gestern bestätigt, dass „das Interesse der Öffentlichkeit auf Information und Transparenz bei Störfällen höher einzuschätzen ist als das Recht des Betreibers Vattenfall auf Wahrung seiner Betriebsgeheimnisse“.
Im Februar dieses Jahres erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Urteil, dass Greenpeace in diesem Fall als "Sachwalter der Allgemeinheit tätig" ist und deshalb das zuständige Ministerium der Umweltorganisation die Akteneinsicht nicht länger verwehren darf. Dem folgt nun das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit seinem Urteil.
Dass das Verfahren sechs Jahre lang gedauert hat, bezeichnet Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital als Skandal: "Es darf keine sechs Jahre dauern, bis ein Konzern wie Vattenfall in seine Schranken verwiesen wird und sich die Öffentlichkeit ein Bild von einem schweren Atomstörfall machen kann“. Er plädiert für eine Reform des Umweltinformationsrechts.
Im Februar dieses Jahres erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Urteil, dass Greenpeace in diesem Fall als "Sachwalter der Allgemeinheit tätig" ist und deshalb das zuständige Ministerium der Umweltorganisation die Akteneinsicht nicht länger verwehren darf. Dem folgt nun das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit seinem Urteil.
Dass das Verfahren sechs Jahre lang gedauert hat, bezeichnet Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital als Skandal: "Es darf keine sechs Jahre dauern, bis ein Konzern wie Vattenfall in seine Schranken verwiesen wird und sich die Öffentlichkeit ein Bild von einem schweren Atomstörfall machen kann“. Er plädiert für eine Reform des Umweltinformationsrechts.