Überhöhte Stromkosten durch Defekte Stromzähler
Veraltete oder defekte Stromzähler können zu überhöhten Stromkosten führen. Das berichtet das Internetportal "My Hammer.de".
Dem Bericht zufolge sind immer mehr Stromzähler völlig veraltet, wurden seit Ewigkeiten nicht mehr geeicht und drehen zu schnell. Die Folge: Es wird mehr Strom berechnet, als tatsächlich verbraucht wurde. Bei bei stichprobenartigen Prüfungen eines Sachverständigen habe es Abweichungen von bis zu 40 Prozent gegeben. Abweichungen von 10 bis 20 Prozent gelten sogar schon fast als "normal" - und das nicht nur bei alten Stromzählern.
Der Gesetzgeber gibt mit dem Eichgesetz vor, dass Stromzähler mit Läuferscheibe nach 16 Jahren ausgetauscht bzw. neu geeicht werden müssen, elektronische Zähler nach acht Jahren (Gaszähler nach acht Jahren, Wasserzähler nach sechs Jahren). Das Problem hierbei: Die Eichgültigkeit von Geräten wird durch eine Stichprobenprüfung durchgeführt, das heißt, dass nicht alle Zähler einer Bauserie neu geeicht werden. Vielmehr wird nur ein Teil der Zählerserie, z.B. jeder tausendste Zähler, auf den Prüfstand genommen. Wenn sich dabei keine Beanstandungen ergeben, wird die Eichdauer aller Zähler verlängert und es werden keine neuen Eichetiketten auf die Zähler geklebt.
"My Hammer.de" bezieht sich bei seinen Angaben auf einen Bericht eines TV-Magazins.
Wer den Verdacht hat, dass sein Stromzähler nicht korrekt geeicht oder defekt ist, sollte sich mit seiner Hausverwaltung in Verbindung setzen und einen Elektriker oder andere Sachverständige um Hilfe bitten. Sie können den Stromzähler im Haus auf seine korrekte Funktionsfähigkeit prüfen und entsprechende Messungen vornehmen.
Dem Bericht zufolge sind immer mehr Stromzähler völlig veraltet, wurden seit Ewigkeiten nicht mehr geeicht und drehen zu schnell. Die Folge: Es wird mehr Strom berechnet, als tatsächlich verbraucht wurde. Bei bei stichprobenartigen Prüfungen eines Sachverständigen habe es Abweichungen von bis zu 40 Prozent gegeben. Abweichungen von 10 bis 20 Prozent gelten sogar schon fast als "normal" - und das nicht nur bei alten Stromzählern.
Der Gesetzgeber gibt mit dem Eichgesetz vor, dass Stromzähler mit Läuferscheibe nach 16 Jahren ausgetauscht bzw. neu geeicht werden müssen, elektronische Zähler nach acht Jahren (Gaszähler nach acht Jahren, Wasserzähler nach sechs Jahren). Das Problem hierbei: Die Eichgültigkeit von Geräten wird durch eine Stichprobenprüfung durchgeführt, das heißt, dass nicht alle Zähler einer Bauserie neu geeicht werden. Vielmehr wird nur ein Teil der Zählerserie, z.B. jeder tausendste Zähler, auf den Prüfstand genommen. Wenn sich dabei keine Beanstandungen ergeben, wird die Eichdauer aller Zähler verlängert und es werden keine neuen Eichetiketten auf die Zähler geklebt.
"My Hammer.de" bezieht sich bei seinen Angaben auf einen Bericht eines TV-Magazins.
Wer den Verdacht hat, dass sein Stromzähler nicht korrekt geeicht oder defekt ist, sollte sich mit seiner Hausverwaltung in Verbindung setzen und einen Elektriker oder andere Sachverständige um Hilfe bitten. Sie können den Stromzähler im Haus auf seine korrekte Funktionsfähigkeit prüfen und entsprechende Messungen vornehmen.