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Gericht zwingt Vattenfall zu billigeren Stromnetzen
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Stromversorger Vattenfall die Preise für die Nutzung seiner Stromnetze senken. Wie WELT ONLINE berichtet, werden damit die Rechte der Bundesnetzagentur im Streit mit Stromversorgern gestärkt.
Laut Urteil der Karlsruher Richter habe der Konzern von anderen Versorgern zu hohe Durchleitungsgebühren für die Nutzung seines Stromnetzes verlangt. Im Jahr 2006 kürzte die Bundesnetzagentur deshalb die Gebühren und forderte die Senkung der Preise um 18 Prozent, wogegen der Energieversorger klagte. Mit dem BGH-Urteil wurde das Vorgehen der Bundesnetzagentur nun im Wesentlichen bestätigt, schreibt die Zeitung.
In der Konsequenz muss Vattenfall nun insgesamt 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzengelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Der Behörde zufolge hatte Vattenfall zusätzlich monatelang überhöhte Nutzungsentgelte erhoben.
Laut Urteil der Karlsruher Richter habe der Konzern von anderen Versorgern zu hohe Durchleitungsgebühren für die Nutzung seines Stromnetzes verlangt. Im Jahr 2006 kürzte die Bundesnetzagentur deshalb die Gebühren und forderte die Senkung der Preise um 18 Prozent, wogegen der Energieversorger klagte. Mit dem BGH-Urteil wurde das Vorgehen der Bundesnetzagentur nun im Wesentlichen bestätigt, schreibt die Zeitung.
In der Konsequenz muss Vattenfall nun insgesamt 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Das Urteil könnte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da Netzengelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Der Behörde zufolge hatte Vattenfall zusätzlich monatelang überhöhte Nutzungsentgelte erhoben.