Kein Recht auf Sonne
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, hat kein Recht darauf, dass diese schattenfrei bleibt. Das berichtet der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV). Unter Berufung auf einen Berliner Rechtsanwalt schreibt der Verein im Internet, der Grund liege darin, dass ein "Wegnehmen des Sonnenlichts" beispielsweise durch Bäume oder Hausneubauten bzw. -erweiterungen weder vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch vom Bundesbaugesetz (BBauG) als unzulässige Einwirkung verstanden werde. Ein Recht auf Sonnenlicht lasse sich nicht ableiten, berichtet der SFV. Er fordert, die nachträgliche Verschattung von Solaranlagen wenigstens in den örtlichen Bausatzungen zu verbieten.