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Bundeskartellamt begrüßt Verkauf
Gerade hat der Bundesgerichtshof Eon untersagt, sich an weiteren Stadtwerken zu beteiligen, da scheint es einen Schwenk in der Unternehmensstrategie von Eon zu geben: Ohne eine Aufforderung will sich Eon von früheren Beteligungen, beispielsweise der Thüga trennen. Das Bundeskartellamt begrüßt den Verkauf. Es erklärte auf Nachfrage, dass es die heute öffentlich bestätigten Überlegungen der E.ON AG, ihre Anteile an der Thüga AG zu veräußern, als wichtigen Beitrag zur Schaffung wettbewerblicher Strukturen im Energiesektor begrüßt. Mit der Thüga AG würden zahlreiche deutsche Stadtwerke und Regionalversorger mit einem jährlichen Gas- und Stromabsatz in mehrstelliger Milliardenhöhe aus dem E.ONEinflussbereich herausgelöst, darunter bedeutende Versorgungsunternehmen mit eigenen Stromerzeugungskapazitäten und überregionalen Marktauftritten. Solch eine Maßnahme setzt an einem der wichtigsten Wettbewerbshindernisse an, das von Bundeskartellamt, Monopolkommission und Gerichten in der Vergangenheit immer wieder herausgestellt worden ist, nämlich dem hohen Verflechtungsgrad auf der Vertriebsstufe. Dieser führt dazu, dass einerseits alternativen Energielieferanten der Zugang zu Weiterverteilerkunden in Deutschland erschwert wird und andererseits der Wettbewerb um die Endkunden reduziert bleibt.