Strom: Durchschnittserlös gestiegen
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2007 der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Strom 8,57 Cent je Kilowattstunde. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Grenzpreis damit um 6,9% gestiegen. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus den Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Bei der Abgabe an alle Letztverbraucher erlösten die Versorgungsunternehmen 2007 im Durchschnitt 10,93 Cent je Kilowattstunde, 4,5% mehr als 2006. Der Durchschnittserlös an Tarifkunden (Haushalte und Kleinstverbraucher) belief sich auf 16,11 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 4,9% gegenüber 2006.
Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen. Er enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.
Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen. Er enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.