Bauherren: Das ändert sich 2009
Der VPB hat daher eine Checkliste aufgestellt, was zum Jahreswechsel 2008/2009 beachtet werden muss:
- Am 1. Januar 2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft. Neubauten müssen regenerative Energien einsetzen.
- Ab 1. Januar 2009 müssen Vermieter und Verkäufer von Altbauten, die nach 1965 gebaut wurden, Mietern und Käufern den Energieausweis vorlegen. Damit gilt die Energieausweispflicht im gesamten Wohnungsbau.
- Bis zum 31. Dezember 2008 müssen alle Heizkessel, die mit flüssigen oder
gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel) außer Betrieb genommen werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, auch wenn sie nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden und seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten.
- Bis zum 31. Dezember 2008 müssen alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im Wohnungsbestand gedämmt werden, die durch unbeheizte Räume laufen.
- Bis zum 31. Dezember 2008 müssen alle bislang ungedämmten (nicht begehbaren, aber zugänglichen) Dachböden energetisch gegenüber dem beheizten Wohnbereich abgeschottet sein.
Die beiden letzten Punkte sind Nachrüstpflichten, die alle privaten Bauherren
betreffen, die in den vergangenen Jahren einen Altbau gekauft und neu
bezogen haben. Sie gelten dagegen nicht für private Hausbesitzer, die ihr
Haus (mit maximal zwei Wohnungen) schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnten. Der VPB rät aber auch ihnen: Trotzdem dämmen, diese Maßnahmen sind sinnvoll und relativ preiswert.