Strompreis: Belastungen durch EEG gering
Der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorangetriebene Ausbau der regenerativen Stromerzeugung in Deutschland bringt erhebliche Investitionen mit sich. Einer Studie für das Bundesumweltministerium zufolge werden bei der Umsetzung der aktuellen Ziele der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 jährlich zwischen 6 und 8 Milliarden Euro investiert. Die Kosten für die einzelnen Stromkunden halten sich dabei in Grenzen. In der Studie hat das Institut für neue Energien (IfnE), Teltow, berechnet, welche kurz- und mittelfristigen Auswirkungen die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Neufassung des EEG auf Vergütungen, Strompreise sowie eine Reihe weiterer Größen hat.
Trotz eines anhaltend kräftigen Anstiegs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von derzeit etwa 15 Prozent auf rund 30 Prozent im Jahr 2020 und rund 50 Prozent im Jahr 2030 steigen die von den Stromkunden aufzubringenden Mehrkosten (die so genannten Differenzkosten) nur noch bis etwa Mitte des kommenden Jahrzehnts leicht an. Mit einer EEG-Umlage von maximal 1,5 Cent/kWh liegt diese dann nur geringfügig über ihrem aktuellen Wert von etwa 1,2 Cent/kWh. Der Anteil des EEG am Haushaltsstrompreis dürfte dabei angesichts weiter steigender Strompreise in etwa auf seinem jetzigen Niveau (rund 5,5 Prozent) bleiben.
Die im EEG angelegte Abschmelzung der Vergütung (Degression) sowie voraussichtlich weiterhin deutlich steigende Kosten der fossilen Stromerzeugung sorgen dafür, dass Strom aus erneuerbaren Energien zunehmend frei vermarktbar wird und die Mehrkosten des EEG kontinuierlich sinken. Nach dem Gutachten liegt die EEG-Umlage 2030 nur noch bei 0,2 Cent/kWh.
Trotz eines anhaltend kräftigen Anstiegs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von derzeit etwa 15 Prozent auf rund 30 Prozent im Jahr 2020 und rund 50 Prozent im Jahr 2030 steigen die von den Stromkunden aufzubringenden Mehrkosten (die so genannten Differenzkosten) nur noch bis etwa Mitte des kommenden Jahrzehnts leicht an. Mit einer EEG-Umlage von maximal 1,5 Cent/kWh liegt diese dann nur geringfügig über ihrem aktuellen Wert von etwa 1,2 Cent/kWh. Der Anteil des EEG am Haushaltsstrompreis dürfte dabei angesichts weiter steigender Strompreise in etwa auf seinem jetzigen Niveau (rund 5,5 Prozent) bleiben.
Die im EEG angelegte Abschmelzung der Vergütung (Degression) sowie voraussichtlich weiterhin deutlich steigende Kosten der fossilen Stromerzeugung sorgen dafür, dass Strom aus erneuerbaren Energien zunehmend frei vermarktbar wird und die Mehrkosten des EEG kontinuierlich sinken. Nach dem Gutachten liegt die EEG-Umlage 2030 nur noch bei 0,2 Cent/kWh.