Stromintensive Unternehmen entlastet
Nach dem EEG werden die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien auf die Stromverbraucher umgelegt. Für besonders stromintensive Unternehmen enthält das EEG dabei eine Ausgleichsregelung, mit der die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gesichert werden soll. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt über die nach dieser Regelung eingereichten Anträge entschieden und zum Jahreswechsel die Bescheide versandt.
2009 werden demnach etwa 5 Prozent mehr Unternehmen als im Vorjahr von der Ausgleichsregelung des EEG profitieren. Hauptgrund hierfür ist, dass angesichts der zuletzt noch guten Konjunktur und steigender Strompreise eine wachsende Zahl von Unternehmen die Eingangskriterien der Regelung erfüllen. Die im Sommer beschlossene Neufassung des EEG tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Mit ihr werden zudem das Antrags- und Bewilligungsverfahren der Ausgleichsregelung deutlich vereinfacht und um eine Sonderregelung ergänzt, durch die neu gegründete Unternehmen früher als bislang von der Begünstigung profitieren können.
Hintergrundinformationen zur Funktionsweise der Ausgleichsregelung sowie eine erste, vorläufige Auswertung des Bescheidverfahrens für das Begünstigungsjahr 2009 sind aufwww.erneuerbare-energien.de abrufbar.