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Solaranlagen-Besitzer müssen ab Januar melden
Der Bund der Energieverbraucher weist auf eine Gestzensänderung hin, die jeden Besiter einer Solaranlage betrifft. Falls der Besitzer einer solchen Anlage den Strom ins Netz einspeisen möchte und Geld dafür bekommt, muss er seine Photovoltaik-Anlage ab dem 1. Januar 2009 der Netzagentur melden. Nach § 16 Abs. 2. Satz 2 sind die Betreiber verpflichtet, Standort und Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Die Bundesnetzagentur hat im Amtsblatt der Agentur (Mitteilung Nr. 795/2008, Amtsblatt 24/2008, Seite 4386) auf die Mitteilungspflichten hingewiesen.
Für die Meldung ist das Internetformular unter www.bundesnetzagentur.de - sachgebiete - Elektrizität/Gas - Erhebung von Unternehmensdaten - Datenerhebung EEG - EEG-Anlagenbetreiber zu verwenden. Es steht dort ab 1.1.2009 zur Verfügung. Ein Formular zur schriftlichen Erklärung kann angefordert werden unter der Telefonnummer 0561/7292-120. Die Meldung kann ab 1. Januar 2009 abgegeben werden.