0%
0%
Änderungen für Stromkunden ab 2009
Mit dem Start des Jahre 2009 treten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Wir haben die Wichtigsten nach Informationen aus dem Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Die Änderungen dienen danach der Stärkung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten, der Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Durch das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird die Förderung der kombinierten Nutzung von Strom und Wärme weiter ausgebaut. Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Schlüsseltechnik: Wenn Strom produziert wird, sollte Abwärme nicht einfach in die Luft gehen. Das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz schafft hierfür die Voraussetzungen.
Durch das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird die Förderung der kombinierten Nutzung von Strom und Wärme weiter ausgebaut. Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Schlüsseltechnik: Wenn Strom produziert wird, sollte Abwärme nicht einfach in die Luft gehen. Das zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz schafft hierfür die Voraussetzungen.
Novelle der Heizkostenverordnung
Über die novellierte Heizkostenverordnung kann der Verbraucher zukünftig seine Heizkostenrechnung durch sein Verbrauchsverhalten stärker als bisher beeinflussen. Gebäudeenergieausweise können jetzt bei allen Wohngebäuden verlangt werden, bisher galt dies nur für Häuser, die vor 1966 fertig gestellt wurden; der Käufer oder Mieter einer Immobilie weiß so zukünftig, auf was er sich energieseitig bei Kauf oder Miete einlässt.
Über die novellierte Heizkostenverordnung kann der Verbraucher zukünftig seine Heizkostenrechnung durch sein Verbrauchsverhalten stärker als bisher beeinflussen. Gebäudeenergieausweise können jetzt bei allen Wohngebäuden verlangt werden, bisher galt dies nur für Häuser, die vor 1966 fertig gestellt wurden; der Käufer oder Mieter einer Immobilie weiß so zukünftig, auf was er sich energieseitig bei Kauf oder Miete einlässt.
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Bei den erneuerbaren Energien sind die Voraussetzungen für den raschen Ausbau entsprechend den von der Bundesregierung selbst gesetzten Ausbauzielen - den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2020 auf 30 Prozent zu erhöhen - geschaffen worden: Zum 1. Januar 2009 tritt das novellierte EEG in Kraft. Damit verbunden sind teilweise deutlich erhöhte Einspeisevergütungen, insbesondere in technologisch anspruchsvollen und gleichzeitig wegen ihrer Mittel- und Grundlastfähigkeit energiepolitisch besonders wünschenswerten Bereichen, wie Offshore-Windkraft, Geothermiekraftwerken und Biogasverstromung.
Bei den erneuerbaren Energien sind die Voraussetzungen für den raschen Ausbau entsprechend den von der Bundesregierung selbst gesetzten Ausbauzielen - den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2020 auf 30 Prozent zu erhöhen - geschaffen worden: Zum 1. Januar 2009 tritt das novellierte EEG in Kraft. Damit verbunden sind teilweise deutlich erhöhte Einspeisevergütungen, insbesondere in technologisch anspruchsvollen und gleichzeitig wegen ihrer Mittel- und Grundlastfähigkeit energiepolitisch besonders wünschenswerten Bereichen, wie Offshore-Windkraft, Geothermiekraftwerken und Biogasverstromung.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das in dem hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen besonders wichtigen Bereich der Wärmeerzeugung den Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich voranbringen soll.
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das in dem hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen besonders wichtigen Bereich der Wärmeerzeugung den Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich voranbringen soll.
Energieleitungsausbaugesetz
Im Verlauf des Jahres 2009 werden weitere Maßnahmen folgen, insbesondere auch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, das planungsrechtliche Hindernisse für vordringliche Leitungsprojekte beseitigen soll. Durch einen beschleunigten Netzausbau werden die Voraussetzungen für eine bessere Integration der der erneuerbaren Energien und zur Stärkung des Wettbewerbs geschaffen.
Im Verlauf des Jahres 2009 werden weitere Maßnahmen folgen, insbesondere auch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, das planungsrechtliche Hindernisse für vordringliche Leitungsprojekte beseitigen soll. Durch einen beschleunigten Netzausbau werden die Voraussetzungen für eine bessere Integration der der erneuerbaren Energien und zur Stärkung des Wettbewerbs geschaffen.
Anreizregulierung der Netzentgelte
Am 1. Januar 2009 beginnt die Anreizregulierung der Netzentgelte. Mit dieser Verordnung werden den Netzbetreibern Anreize für eine kosteneffiziente Betriebsführung gesetzt. Die Netzbetreiber können nun zeigen, wie leistungsfähig die einzelnen Unternehmen sind.
Am 1. Januar 2009 beginnt die Anreizregulierung der Netzentgelte. Mit dieser Verordnung werden den Netzbetreibern Anreize für eine kosteneffiziente Betriebsführung gesetzt. Die Netzbetreiber können nun zeigen, wie leistungsfähig die einzelnen Unternehmen sind.
Umsetzung der Transparenzinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums
Mit dem Ziel einer verbesserten Transparenz sollen ab dem 2. Quartal kommenden Jahres die Kraftwerksdaten bei der Strombörse veröffentlicht sowie die Stromrechnungen informativer und nachvollziehbarer gestaltet werden. Auch das Bundeswirtschaftsministerium wird sein Informationsangebot unter www.energie-verstehen.de weiter ausbauen.
Mit dem Ziel einer verbesserten Transparenz sollen ab dem 2. Quartal kommenden Jahres die Kraftwerksdaten bei der Strombörse veröffentlicht sowie die Stromrechnungen informativer und nachvollziehbarer gestaltet werden. Auch das Bundeswirtschaftsministerium wird sein Informationsangebot unter www.energie-verstehen.de weiter ausbauen.
"Auch wenn der erheblich gesunkene Ölpreis derzeit eine höchstwillkommene Entlastung für uns alle darstellt: Die Verbraucher müssen sich darauf einstellen, dass dies auf Dauer nicht so bleiben wird. Energie ist ein knappes und teures Gut", erklärt Bundesminister Michael Glos.