Kunden mit Nachtspeichern zahlen drauf
Früher wurden Nachtspeicherheizungen unter anderem deshalb stark beworben worden, weil man damit die gleichmäßige Auslastung der Kraftwerke auch in den Nachtstunden garantieren wollte. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren geändert. Wie lange die lokalen Stromanbieter den günstigeren Nachttarif noch anbieten, weiß niemand. Seit Jahresbeginn ist die 60-Prozent-Ermäßigung auf die Stromsteuer auch für Altanlagen (vor dem 1. April 1999 installiert) bereits weggefallen. Jetzt müssen einheitlich 2,05 Cent statt bisher 1,23 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden.
Strom, der zum Heizen gebraucht werde, verursache 30 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr. Schuld daran ist der schlechte Wirkungsgrad der Stromheiz-Methode. Wegen der hohen Umwandlungsverluste im Kraftwerk werden bei Stromheizungen nur ca. 33% der eingesetzten Primärenergie in Form von Raumwärme genutzt werden. Zum Vergleich: Eine Heizung mit moderner Brennwerttechnik kann die eingesetzte Energie zu über 80% in Wärme umwandeln. Die negative Klima- und Umweltbilanz hat die Bundesregierung veranlasst, im Rahmen des Klimaschutzpakets vom Sommer 2007 den Ausstieg aus der Elektrospeicherheizung zu beschließen. Der Entwurf der Novellierung der Energieeinsparverordnung, die 2009 in Kraft treten soll, sieht eine Abschaffung der Nachtspeicherheizungen ab 2020 vor.
Gut beraten ist daher, wer so bald wie möglich auf andere Heiztechniken wechselt und günstige Förderkonditionen nutzt. Hausbesitzer, die noch auf Nachtspeicherheizungen setzen, können bei Austausch dieser Geräte jetzt finanzielle Unterstützung beantragen. Das Bundesbauminsterium fördert den Austausch von Nachtspeicheröfen gegen energieeffizientere Heizvarianten mit 250 Euro pro Gerät. Allerdings muss der Antrag auf Förderung bis spätestens 2009 gestellt werden.
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