Atommülllager Asse II: nicht fluten
1. Herstellung der Langzeitsicherheit: Es darf zu keinem Zeitpunkt unkontrolliert Radioaktivität aus den Abfällen in die Umwelt gelangen.
2. Strahlenschutz: Keine Maßnahme zur Sicherung oder Schließung der Asse darf Menschen vermeidbaren Gefahren aussetzen.
3. Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Information und Beteiligung im Planfeststellungsverfahren zur Schließung der Schachtanlage.
Rund 126.000 Atommüllfässer lagern derzeit im Salzstock Asse II. Durch unkontrollierte Wasserzutritte und mögliche Einbrüche in den Stollen könnte es zu einer Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt kommen, befürchtet die Umweltorganisation Robin Wood. Am 1. Januar hat ein Betreiberwechsel stattgefunden. Nicht mehr das Bundesforschungsministerium und das Helmholtz-Zentrum, sondern das Bundesumweltministerium und das BfS sind nun zuständig für die atomaren Hinterlassenschaften.
Die Umweltorganisation Robin Wood begrüßt diese Maßnahmen, die ohne die massiven Proteste und Forderungen seitens der Anti-Atom-Initiativen nicht zustande gekommen wären. Doch an den Zuständen im Atommülllager hat sich nichts geändert: Weiterhin treten über die geltenden Grenzwerte hinaus belastete radioaktiv kontaminierte Salzlaugen aus einigen Einlagerungskammern aus. 12.000 Liter mit Salz angereichertem Wasser fließen täglich unkontrolliert aus dem umgebenden Gestein in den Salzstock und gefährden die Standsicherheit des Stollens.