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Erst sanieren, dann solar
Seit dem 1. Januar bekommen neue Photovoltaikanlagen eine um etwas mehr als drei Cent geringere Einspeisevergütung. PV-Anlagen auf dem Dach produzieren umweltfreundlich Strom und speisen ihn in das Netz ein. „Plant ein Altbaubesitzer eine Solarstromanlage, sollte er vorher Maßnahmen zur Heizkostenminimierung durchführen“, empfiehlt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg. „Es ist in der Regel besser, zuerst den Heizwärmebedarf des Hauses durch eine sinnvolle Wärmedämmung zu senken“, so die Leiterin des Landesprogramms. Eine Photovoltaikanlage auf einem ungedämmten Altbau sei finanziell und ökologisch nur die zweitbeste Wahl.
Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist am 1. Januar in Kraft getreten. Das Bundesgesetz verpflichtet Energieversorger, Photovoltaikstrom etwa aus Hausdachanlagen vorrangig abzunehmen und 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme nach festen Tarifen zu vergüten. Die Regelung gilt auch für Windkraft, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse. Die Vergütungen hängen von der Art der regenerativen Energie, vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage und deren Größe ab.
2009 sinkt die Grundvergütung für neu angeschlossene Photovoltaikanlagen mit einer Größe von bis zu 30 Kilowatt von 46,75 Cent auf 43,01 Cent pro Kilowattstunde. 2010 gibt es für neue Anlagen weitere acht Prozent weniger.