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Batterierecycling seit über 10 Jahren
Das Bundeskabinett verabschiedete den Entwurf für ein Batteriegesetz, das die bislang geltende Verordnung von 1998 ablösen wird. Zum Inkrafttreten fehlt dann noch die Verabschiedung durch Bundesrat und Bundestag. Dann gibt es erstmals auch verbindliche Quoten für das Sammeln und die Wiederverwertung von Altbatterien. Neu ist auch: Alle Hersteller und Importeure von Batterien müssen ihre Markteilnahme dem Umweltbundesamt anzeigen.
10 Jahre gibt es das Batterie-Recycling in Deutschland. Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) steigerte seitdem die Sammelmenge kontinuierlich. Insgesamt gaben Verbraucher über 110.000 Tonnen zurück. Das bewährte Sammelsystem - seit zehn Jahren vor allem von GRS Batterien und den grünen Sammelboxen geprägt - bleibt bestehen. Ganz neu hingegen ist, dass ein Melderegister für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus vom Umweltbundesamt (UBA) geführt wird. Es gibt einen Überblick über die am Markt vertretenen Unternehmen und soll "Trittbrettfahrerei" vermeiden. Wer sich seiner gesetzlichen Pflicht zur Entsorgung der eigenen Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entzieht, muss zukünftig mit Bußgeldern rechnen.