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Solar: selbstproduzierten Strom nutzen
Raphael van Hövell gehört zu den ersten Anlagenbetreibern in Deutschland, die ihre Solarstromanlage mit dem neuen Selbstverbrauchertarif des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) finanzieren. Für jede selbst genutzte Kilowattstunde erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang 25,01 Cent. Zusätzlich sparen sie die Kosten für den Haushaltsstrom ein.
Um seine Mastställe im Kreis Borken zu beleuchten, zu lüften und die 1.200 Schweine zu füttern, braucht van Hövell im Jahr rund 30.000 Kilowattstunden Energie. Seit Anfang Februar produziert er sie mit seiner 29,4-Kilowatt-Anlage selbst. Bereits bei den heutigen Strompreisen erhöht sich van Hövells Gesamtgewinn in 20 Jahren um rund 10.000 Euro, weil er seinen Solarstrom nicht ins Netz einspeist, sondern selbst verbraucht. Derzeit kostet Haushaltsstrom circa 20 Cent pro Kilowattstunde, zusammen mit dem Zusatztarif ergibt das 45,01 Cent - zwei Cent mehr, als es bei der Netzeinspeisung der Fall wäre. Über 20 Jahre summiert sich das zu einem Mehrgewinn in Höhe von 10.000 Euro.
"Technisch ist die Installation dieser Solarstromanlagen völlig unproblematisch", erläutert Hans-Thomas Fritzsche, Geschäftsführer von Sputniks deutscher Tochterfirma Sputnik Engineering GmbH. In van Hövells Solaranlage wurden sechs SolarMax-Strangwechselrichter von Sputnik Engineering installiert. "Man muss lediglich einen zusätzlichen Zähler einbauen, der die im Haushalt verbrauchte Menge Solarstrom erfasst. Die neue Regelung ist nicht nur für Landwirte, sondern auch für Einfamilienhausbesitzer eine wunderschöne Sache. Man produziert Strom, wenn er am teuersten ist und kauft ihn abends zum Nebentarif ein. Außerdem ist man unabhängig von Strompreiserhöhungen der Energieversorger", so Fritzsche.
Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom ins Netz einspeisen, werden steuerrechtlich als Unternehmer behandelt. Sie erhalten also die 19 Prozent Umsatzsteuer, die auf die Investitionskosten entrichtet werden, vom Finanzamt zurück. Für die Selbstnutzung war diese Frage bislang ungeklärt. Jetzt hat das Bundesumweltministerium zu diesem Thema Stellung genommen. "Die Nutzung des Direktverbrauchs wirkt sich nicht auf die Einstufung eines Anlagenbetreibers als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aus", so das Ministerium, und "führt in der Regel zu keiner finanziellen Verschlechterung für Anlagenbetreiber, die für die Einspeisung Umsatzsteuer abführen und von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs Gebrauch machen."
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