Stromspartarife sinnlos?
Die Einführung von "Stromspartarifen" ist nicht geeignet, einkommensschwachen Haushalte bei Energiepreissteigerungen zu entlasten und gibt keinen Anreiz zur Stromeinsparung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten, welches das Wuppertal Institut zusammen mit dem Freiburger Büro Ö-quadrat im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) angefertigt hat und das nun auf den Internetseiten des BMELV zugänglich ist.
Die Stromspartarife waren im vergangenen Jahr für einkommenschwache Hasuhalte diskutiert worden. Das Gutachten weist jedoch auf eine Fülle von Schwächen bei den vorgeschlagenen Tarifmodellen hin. Überraschendes Ergebnis ist, dass ein solcher Tarif, der sich beispielsweise aus einer geringen Freimenge bei höheren Arbeitspreisen pro verbrauchter kWh Strom zusammensetzt, nicht einmal seiner Kernaufgabe, nämlich der Entlastung aller finanziell schwachen Haushalte gerecht würde. Daran könnte selbst eine Orientierung an der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen nicht viel ändern, da vor allem kinderreiche Familien mit geringem Einkommen und schlechter Geräteausstattung überproportional belastet würden. Das widerspricht der eigentlichen Intention eines solchen Tarifs grundlegend. Darüber hinaus würden die Sozialtarife keinen Anreiz für einen sorgsameren Umgang mit Strom bieten.
Die Gutachter vom Wuppertal Institut und vom Büro Ö-quadrat schlagen statt des genannten "Stromspartarifs" vor, die Regelsätze für Transfereinkommensbezieher den gestiegenen Stromkosten anzupassen. Außerdem sollten Transfereinkommensbezieher eine gezielte, kostenlose Stromsparberatung erhalten, die mit einer Direktinstallationen von Stromsparmaßnahmen verbunden ist (z. B. von Energiesparlampen und Steckerleisten). Diese Maßnahme sollte auch eine weitgehende Unterstützung für den Austausch von ineffizienten Kühlgeräten beinhalten.