Emissionshandel widerspricht nicht EEG
In den vergangenen Wochen gab es verstärkt Stimmen, die einen Widerspruch in der deutschen und europäischen Klima- und Energiepolitik ausgemacht haben wollen. So gibt es die Auffassung, man könne zukünftig auf eine Förderung der erneuerbaren Energien verzichten, da mit dem Emissionshandel eine Obergrenze für die CO2-Emissionen der Kraftwerke gesetzt sei. Dies wird im neuen Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) überzeugend widerlegt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßte das Ergebnis. "Die Vorteile der erneuerbaren Energien haben auch die EU und ihre Mitgliedstaaten erkannt. Deshalb gibt es in der EU beides: Emissionshandel und Förderung der erneuerbaren Energien", so Gabriel. "Weil das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so erfolgreich ist, haben 20 Mitgliedstaaten eine Mindestvergütung nach deutschem Vorbild."
Kritiker wenden ein, die Förderung erneuerbarer Energien führe dazu, das eingesparte CO2-Emissionen zu einer Preissenkung von Emissionsrechten führen und damit lediglich zu einer Verlagerung führten. Die Analyse des DIW Berlin zeigt jetzt: Dieser Zusammenhang besteht zwar theoretisch. Eine Förderung erneuerbarer Energien und der Emissionshandel schließen sich aber nicht grundsätzlich aus. "Werden die Förderung der erneuerbaren Energien und der Emissionshandel gezielt aufeinander abgestimmt, lassen sich größere Klimaeffekte erzielen, als wenn nur eines der beiden Instrumente angewandt wird", so Claudia Kemfert.