Rheinland-Pfalz prüft "preismissbräuchliches Verhalten"
Die rheinland-pfälzische Landeskartellbehörde prüft derzeit, ob bei einigen der 67 in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Energieversorger ein so genanntes "preismissbräuchliches Verhalten" vorliegt. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist es so genannten marktbeherrschenden Stromversorgern untersagt, ihre Dominanz für „überhöhte Entgelte“ zu missbrauchen. Dies liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden.
Doch der Stromkunde kann auch in Rheinland-Pfalz immer unter mindestens 40 Anbietern wählen und gegebenenfalls wechseln. Dennoch kündigte Wirtschaftsminister Hendrik Hering eine entsprechende Untersuchung an, und zwar auf der Grundlage eines kürzlich durchgeführten Strompreisvergleichs.
Bezogen auf eine Liefersituation von 3.600 kWh im Jahr (4-Personen-Haushalt) ermittelten die Wettbewerbsbehörden, dass die beiden teuersten Anbieter im Land (die Gemeindewerke Hördt und Rülzheim mit Jahreskosten von jeweils 865,67 EUR) preislich knapp 22% über dem preiswertesten Versorger (Gemeindewerke Budenheim mit 709,68 EUR) liegen. Noch deutlich höhere Unterschiede gibt es in Brandenburg (50%), Bayern (36,6%) und Niedersachsen (35,3%).
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