100%
0%
Auch TV mit Energielabel
Drei neue Regelungen zur Angabe des Energieverbrauchs bei Haushaltsgeräten beschloss die EU-Komission. Damit werden die bereits bestehenden Kennzeichnungsregelungen für Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie für Haushaltswaschmaschinen aktualisiert und erstmalig Kennzeichnungsverpflichtungen für TV-Geräte eingeführt. Deutschland hatte die neuen Regelungen stark unterstützt. Nun steht nur noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments aus.
Die Regelungen sehen eine neue Form der Gestaltung des Kennzeichens vor. Dieses Modell berücksichtigt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die Interessen der Verbraucher, da wesentliche Elemente des bisherigen Kennzeichens übernommen werden. Zudem wird mit der sukzessiven Einführung neuer Energieeffizienzklassen der Effizienzfortschritt auch darstellbar. Die neue Kennzeichnung vermeidet zugleich eine Entwertung bereits im Markt befindlicher Geräte und schafft eine dauerhafte Zuordnung zu den Effizienzklassen. Dies dient der Transparenz und Übersichtlichkeit im Markt.
Das Energieeinsparvolumen des in Brüssel beschlossenen Gesamtpakets, zu dem auch entsprechende Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie zählen, ist erheblich. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass hiermit der Strombedarf im Jahr 2020 um etwa 50 Terrawattstunden pro Jahr reduziert werden kann gegenüber einem Szenario ohne diese Regelungen. Das entspricht in etwa der jährlichen Kapazität von fünf großen Kraftwerken.
Vielleicht interessiert Sie auch: