Energiesparen und Steuern sparen
Wer in den nächsten Wochen seine Einkommensteuererklärung
vorbereitet, der sollte die Handwerkerrechnungen nicht vergessen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Insgesamt 20 Prozent der Lohnkosten - maximal 3.000 Euro - können für das zurückliegende Jahr 2008 steuerlich geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind grundsätzlich alle Handwerkerrechungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im inländischen Haushalt. Wer seine Immobilie in diesem Jahr energetisch sanieren und wärmedämmtechnisch auf den neuesten Stand bringen möchte, der kann alle damit verbundenen Lohnkosten – bis 6.000 Euro – von der Steuer abziehen. Darunter fallen beispielsweise die Wärmedämmung von Haus und Fassaden, der Austausch der Fenster oder der Heizungsanlage wie auch der Einbau einer Solaranlage. Neben Reparatur und Wartung ist auch der Einbau neuer Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen abzugsfähig, ebenso wie die handwerklichen Leistungen für Kabel-, Strom- oder Fernsehanschlüsse sowie die Zuleitungen zum Haus, resümiert die ARGE Baurecht.
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