Verbraucherzentrale: Neues EU-Label verwirrt
Kritik übt der Verbraucherzentrale Bundesverband auch an der Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums. Dieses hatte sich in der EU massiv für eine Regelung im Interesse der Hausgerätehersteller eingesetzt. Was bedeuten die nun zur Abstimmung stehenden Vorschläge konkret? Ist ein Kühlschrank 20 Prozent effizienter als die bisherige Klasse A, darf er „A-20%“ heißen, bei 40% höherer Effizienz „A-40%“ und so weiter. Ab 2012 soll dieses System auch für Fernseher gelten, sowie perspektivisch für viele weitere Geräte wie Waschmaschinen, Bürogeräte oder Unterhaltungselektronik.
Für die Position, das bestehende A-G-Label beizubehalten, sprechen auch die Ergebnisse aktueller Studien im Auftrag des britischen Energiesparfonds, der britischen Regierung und der europäischen Verbraucherorganisationen ANEC und BEUC. Im Mai letzten Jahres wurden 7.000 EU-Bürgern in sieben Mitgliedsstaaten befragt. Sieben von zehn Befragten insgesamt und sogar acht von zehn Deutschen finden das derzeitige Label verständlicher als die vorgestellten Alternativen. Die Verbraucher wünschen sich der Studien zufolge allerdings, dass die Skala regelmäßig aktualisiert wird.
Als wegweisend bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband hingegen, dass die EU den Vertrieb ineffizienter Kühlgeräte verbieten will. Betroffen sind ab 1. Juli 2010 alle Geräte, die nicht mindestens Klasse A erreichen. Allerdings dürfte dies wegen der Kennzeichnungsregelung für Verwirrung sorgen. Denn es wären nur noch die Klassen „A“, „A-20%“ und „A-40%“ auf dem Markt. Wird der Kommissions-Vorschlag verabschiedet, wäre der effizienteste Fernseher demnächst mit „A“ gekennzeichnet, der effizienteste Kühlschrank mit „A-40%“ und der effizienteste Computer vielleicht mit „A-60%“. „Das versteht kein Verbraucher mehr“, kritisiert Billen. Zusätzliche Verwirrung könnte bei der Bezeichnung „A-20%“ das Minuszeichen stiften, das Verbraucher als „20 Prozent schlechter als A“ missverstehen könnten.
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