Bundesgerichtshof: Etappensieg für Stadtwerke Jena
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat auf Beschwerde der Stadtwerke Jena-Pößneck eine juristische Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur an das Oberlandesgericht Jena verwiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Dezember 2008 gegen die Stadtwerke entschieden.
Somit war nach Stadtwerke-Angaben der Weg für Stromnetzbetreiber versperrt, ihre Kunden aktiv beim Stromsparen zu unterstützen. 2007 hatte die Bundesnetzagentur dem Stromnetzbetreiber Kosten in Höhe von 73 000 Euro für das Energiesparprogramm „Nicht verstecken" nicht anerkannt. Aktivitäten im Bereich der Stromeinsparung seien nicht Aufgabe eines Stromnetzbetreibers, so die Behörde. Das Geld war ein Teilbetrag zur Finanzierung eines fünfjährigen Projektes, mit dem die Stadtwerke etwa 50 000 Haushalte aktiv beim Stromsparen unterstützt haben.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eröffne die Chance, eine für Kunden und die Umwelt nachteilige Entscheidung nochmals gerichtlich klären zu lassen, sagte heute Stadtwerke-Geschäftsführer Till Noack.