Strafanzeige gegen E.ON und RWE
Der Bund der Energieverbraucher hat durch ein Mitglied Strafanzeige gegen die Energieversorger EON und RWE erstattet. Man werfe den beiden Unternehmen Strompreismanipulation und die Zurückhaltung von Stromkapazitäten zwecks Preistreiberei vor, teilte die Interessenvertretung der privaten und kleingewerblichen Energieverbraucher gestern in Düsseldorf mit. RWE und E.ON wiesen die Vorwürfe zurück.
Die Strafanzeige, die bei den Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Essen einging, basiert auf einem Gutachten des Strafrechtsprofessors Mathias Jahn der Universität Erlangen-Nürnberg, das dieser in der Fachzeitschrift ZNER (Zeitschrift für neues Energierecht) veröffentlicht hatte. Demnach entstand den Verbrauchern durch die Manipulationen der beiden Konzerne an der Leipziger Strombörse allein 2007 ein Schaden von rund 13 Milliarden Euro, für den die Stromkunden einen Anspruch auf Erstattung hätten.
Das Gutachten stützt sich den Angaben zufolge sowohl auf Ermittlungen der EU-Kommission als auch des Bundeskartellamts. Die EU-Kommission habe Manipulationen von E.ON an der Strombörse zum Hochtreiben der Strompreise festgestellt und die Verfehlungen in einem nicht-öffentlichen Gutachten belegt, so der Energieverbraucher-Bund. Im Gegenzug habe E.ON sich mit der EU-Kommission auf die Abgabe von zehn Prozent seiner Kraftwerkskapazitäten und den Verkauf seines Hochspannungsnetzes geeinigt. Damit habe EON ein milliardenschweres Bußgeldverfahren vermieden. Dieser „Deal“ sei zugleich der Anlass der jetzt gestellten Anzeige.