Energieausweis der Dekra
Neben einem einfachen, verbrauchsorientierten Energieausweis gibt es einen ausführlicheren, bedarfsorientierten Ausweis. Die Dekra weist darauf hin, dass seit 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt werden darf, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht nach der Anforderung der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit, auch für Nichtwohngebäude. Für Mischgebäude mit Wohn- und Nichtwohnbereich sind zwei getrennte Energieausweise erforderlich.
Interessenten können den verbrauchsorientierten Energieausweis mit wenigen Mausklicks auf der Website www.dekra.de/energieausweis beantragen. Danach erhalten die Eigentümer das Dokument von einem Dekra-Energieberater innerhalb kurzer Zeit per Post zugesandt. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis für Wohngebäude beispielsweise belaufen sich auf 49 Euro inklusive MwSt. Nach der Eingabe der Daten haben Kunden die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten die Heizungs-, Strom und Wasserverbrauchswerte ihres Objektes mit denen ähnlicher Gebäude zu vergleichen.