Segways dürfen fahren
Für die elektronischen Roller wurde eigens eine Fahrzeugklasse "eMo" ("elektronische Mobilitätshilfe") geschaffen. Die eMos dürfen künftig auf Radwegen verkehren. Sind keine Radwege vorhanden, darf auf Fahrbahnen gefahren werden. Abweichend davon können Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren auf anderen Verkehrsflächen genehmigen.
Segways müssen laut der neuen Vorschrift mit einem Versicherungskennzeichen ("Moped-Kennzeichen") sowie Klingel und Licht ausgestattet sein. Eine Helmpflicht wird seitens des Gesetzgebers nicht gefordert. Jedoch müssen die Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen. "Nun können wir unseren Gästen auch den Englischen Garten und weitere Parks der Stadt zeigen, die wir bisher umfahren mussten", sagt André Zeitsch. "Alles in allem ist die Verordnung eine sehr gelungene Lösung, mit der sich der Segway als Verkehrsmittel etablieren kann. Wir haben jetzt eine Voraussetzung, die umweltfreundliche und zeitgemäße Mobilität ermöglicht."