Neue Energiestandards für TV und Elektromotoren
Die EU-Kommission kümmert sich heute um die Energieeffizienz der Haushaltsgeräte. Ziel ist eine verbindliche Senkung des Stromverbrauches auch derer Geräte, die bilsang noch kein EU-Label tragen mussten. Die Komission wird heute formell neue Energieeffizienzstandards für TV-Geräte, Elektromotoren, Umwälzpumpen und Kühlgeräte beschließen. Sie setzt damit einen gemeinsamen Beschluss von Europaparlament und Ministerrat um.
Die Festlegung der Energieeffizienzstandards geschieht im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende Produkte. Nach der neuen Regelung werden ab 2010 stufenweise Stromverbrauchslimits festgeschrieben, die die TV Geräte im Ein-, Aus-, sowie Bereitschaftszustand nicht mehr überschreiten dürfen. Das jeweilige maximale Stromverbrauchslimit richtet sich nach der Größe des Bildschirms. Insgesamt werden durch die Maßnahme bis 2020 pro Jahr 28 TWh eingespart. Nach Abgaben der Kommission entspricht das einer Kostenersparnis von 2,6 Milliarden Euro. Funktionalität oder Größe der Fernseher werden nicht beschränkt.
Die wirkungsvollste Maßnahme ist die der Elektromotoren, die vor allem in industriellen Anwendungen benutzt werden, etwa in Aufzügen. Einsparungen in diesem Bereich können laut Kommission 63 Millionen Tonnen CO2 und 9 Milliarden Euro betragen. Die betroffenen Unternehmen stimmen der Maßnahme zu, nachdem Übergangsfristen für Sonderanwendungen bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgenommen wurden.
Die dritte Maßnahme betrifft Umwälzpumpen für Heizungen. Neue Umwälzpumpen laufen nur dann, wenn sie auch wirklich benötigt werden. 2,2 Milliarden Euro sollen so jährlich gespart werden. Die Maßnahme für Kühlgeräte führt dazu, dass Kühlschränke der heutigen Energieeffizienzklassen B-G schrittweise vom Markt verschwinden.
Die Öko-Design Richtlinie wurde 2005 verabschiedet. Die einzelnen Standards werden erst mit Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie der Industrie besprochen, bevor ein Gremium aus Experten der Mitgliedsstaaten sie annimmt. Das EU-Parlament kann die einzelnen Maßnahmen prüfen und zurückweisen, wenn sie als nicht angemessen erscheinen. Dies ist jedoch in den vorliegenden Fällen nicht geschehen.