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Angebliches Sicherheitsleck im AKW - EnBW klagt
Nach den Unfällen im AKW Krümmel ist die Öffentlichkeit für Sicherheitsmängel in Kernkraftwerken besonders sensibilisiert. Umso genauer werden Hinweise über mangelhafte Vorkehrungen geprüft. Einen solchen Fall gab es im AKW Neckarwestheim, denn ein externer Mitarbeiter glaubte dort Lücken entdeckt zu haben. EnBW als Betreiber des Atomkraftwerks fühlte sich erpresst und geht mit einer Klage gegen diesen Mitarbeiter in die Offensive. Hierzu erklärt das Unternehmen:
"Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hatte am 8. Juli 2009 das baden-württembergische Umweltministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde über ein Gespräch mit einem ehemaligen Mitarbeiter einer im Kernkraftwerk Neckarwestheim tätigen Fremdfirma informiert. In diesem Gespräch hatte der Fremdfirmenmitarbeiter behauptet, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit auf angebliche Lücken im Sicherungsbereich des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestoßen sei. Im Verlauf des Gesprächs hatten sich deutlich erkennbare Anzeichen ergeben, dass der „Hinweisgeber“ offenbar eine Zahlung fordert.
Deshalb hatte die EnBW Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung gegen den Fremdfirmenmitarbeiter gestellt. Des Weiteren hat die EnBW umgehend die Öffentlichkeit über den Sachverhalt informiert.
Deshalb hatte die EnBW Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung gegen den Fremdfirmenmitarbeiter gestellt. Des Weiteren hat die EnBW umgehend die Öffentlichkeit über den Sachverhalt informiert.
Gestern, 23. Juli 2009, hat nun das Umweltministerium Baden-Württemberg seinerseits die EnBW darüber informiert, dass es mittlerweile ein Gespräch mit dem Fremdfirmenmitarbeiter geführt hat. Laut Umweltministerium hat der Fremdfirmenmitarbeiter in diesem Gespräch erneut behauptet, er sei auf Lücken im Sicherungsbereich gestoßen. Laut Umweltministerium hat er diese Behauptungen nicht belegt.
Bereits nach ihrem ersten Gespräch Anfang Juli 2009 hat die EnBW unverzüglich von sich aus die Sicherung im Zugangsbereich intensiv geprüft.
Vorort-Besuche der Aufsichtsbehörde und damit einhergehende Überprüfungen der Sicherung im Zugangsbereich hatten keinen Anlass zur Beanstandung und keinerlei Abweichungen von den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vorgehensweisen ergeben.
Vorort-Besuche der Aufsichtsbehörde und damit einhergehende Überprüfungen der Sicherung im Zugangsbereich hatten keinen Anlass zur Beanstandung und keinerlei Abweichungen von den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vorgehensweisen ergeben.
Die EnBW begrüßt die vom Umweltministerium eingeleiteten Schritte und Maßnahmen in dieser Sache ausdrücklich. Losgelöst von diesen Schritten hält die EnBW ihre Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung gegen den Fremdfirmenmitarbeiter aufrecht."