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Wettbewerb wird nicht gestärkt

25.07.2009 von
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich den Entwurf für einheitliche Geschäftsprozesse im Zähl- und Messwesen vorgelegt. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen ab dem 1. Januar 2010 Neubauten mit intelligenten Zählern versehen werden. In der Diskussion steht eine Einführungspflicht neuer Zähler für alle Haushalte.
 
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) begrüßt dies im Grundsatz. Die eingehende Prüfung des Entwurfs zeigt jedoch, dass diese Marktregeln weder massenmarkttauglich noch geeignet sind, den Wettbewerb zu fördern. Ohne taugliche Marktregeln ist es neuen Anbietern nur schwer möglich, auf dem Zähl- und Messmarkt tätig zu sein. Daher werden von diesen Vorgaben allein die Netzbetreiber als bisherige Messstellenbetreiber profitieren.
 
„Das Ganze erinnert an die Anfänge der Strommarktliberalisierung“, resümiert Robert Busch, Geschäftsführer des bne. „Auch damals konnte der Netzbetreiber Dritten den Netzzugang verwehren, obwohl diese einen gesetzlichen Anspruch darauf hatten. Die Wettbewerber mussten den Zugang letztlich einklagen.“ Busch bedauert, dass die BNetzA es bisher nicht vermochte, die gute Vorlage des Bundeswirtschaftsministerium zur uneingeschränkten Öffnung des Zähl- und Messmarktes aufzunehmen: „Vor dem Hintergrund der Einführungspflicht von intelligenten Zählern in Neubauten ab dem 1. Januar 2010 werden sie gar zu einer Zementierung der Monopolstellung der Netzbetreiber führen.“
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