Strommarkt: Wettbewerb behindert
Die Monopolkommission hat ihr Sondergutachten zu den Verhältnissen auf den deutschen Energiemärkten vorgelegt. Fazit: Der Wettbewerb wird auch im Jahre elf der Liberalisierung noch immer erschwert – durch die Marktmacht einiger weniger Erzeuger. Einziger Lichtblick ist inzwischen der Stromkundenmarkt. Wie die Monopolkommission fordert auch der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) die Politik auf, wirksame, wettbewerbsfördernde Maßnahmen zu ergreifen.
Im Strommarkt liegt laut Monopolkommission das Hauptproblem auf der Erzeugerebene. Die Marktmacht des Erzeugerduopols verbunden mit Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter verhindern wirksamen Wettbewerb. Dabei liegt die Lösung des Problems auf der Hand: Wettbewerb durch neue Kraftwerke entsteht, wenn diese tatsächlich von neuen Anbietern gebaut werden. Dass diese langjährige bne-Forderung zur Stärkung des Wettbewerbs beiträgt, belegt erneut das aktuelle Gutachten der Monopolkommission.
Auch die weiteren Schlussfolgerungen und Rezepte der Monopolkommission begrüßt der bne: Die vier Strom-Regelzonen etwa müssen dringend zusammen gelegt werden. „Allein dadurch können jährlich dreistellige Millionenbeträge eingespart werden“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Ein Gutachten der neuen Anbieter hatte das enorme Einsparpotential bereits 2007 ans Licht gebracht.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung berät.
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