Krümmel: Wiederruf der Betriebsgenehmigung?
Nach einem Bericht des "Hamburger Abendblatts" will Greenpeace die Inbetriebnahme des schleswig-holsteinischen Atomkraftwerk Krümmel auf juristischem Weg verhindern. Die Umweltschutzorganisation beruft sich auf das Atomgesetz, das den Widerruf der Betriebsgenehmigung wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers ermöglicht.
Nach Meinung von Greenpeace sei die Zuverlässigkeit und die Fachkunde des Betreibers Vattenfall im Fall Krümmel offensichtlich nicht gegeben: Im Sommer 2007 führet ein Kurzschluss in einem Transformator zu einem Brand auf dem AKW-Gelände. Nachdem der Reaktor daraufhin zwei Jahre lang abgeschaltet worden ist, kam es beim Wiederanfahren im Juni dieses Jahres erneut zu Störfällen.
Sollte der Antrag auf den Widerruf der Betriebsgenehmigung bei der Atomaufsicht verschleppt oder gar abgewiesen werden, will sich Greenpeace mit seinem Anliegen an das zuständige Verwaltungsgericht wenden.