Energieverbrauch von Wohngebäuden wird gesenkt
Am 1. Oktober 2009 tritt die neue Energiesparverordnung (EnEv) in Kraft, mit der der Energieverbrauch von Wohngebäuden weiter gesenkt werden soll. Zu diesem Zweck verschärfen sich die gesetzlichen Anforderungen sowohl für Neubauten als auch für Modernisierungsmaßnahmen.
Durch die neue EnEv 2009 sind die Anforderungen an Neubauten hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 Prozent höher. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehüllen sind ab 1. Oktober um durchschnittlich 15 Prozent höher als bisher – sofern der um 30 Prozent strengere Energiebedarfswert damit erreicht ist.
Bei der Modernisierung bestehender Gebäude gelten nach der neuen EnEV 2009 für den Wärmedurchgang dieselben Höchstwerte wie bei Neubauten. Kleine Modernisierungsmaßnahmen werden nach dem 30.09.2009 also deutlich teurer werden als bisher.
Die neuen gesetzlichen Verordnungen werden auf alle Bauvorhaben angewendet, deren Bauanträge nach dem 30.09.2009 gestellt werden - bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben sind der Zeitpunkt der Anmeldung oder der Beginn der Bauausführungen als Stichtag entscheidend.