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Kein Anspruch auf Stromlieferung
Einem Mieter wurde der Strom abgestellt, obwohl er seine Rechnungen immer pünktlich bezahlt hatte. Richtig so, urteilte das Landgericht Saarbrücken, nachdem der Mieter gegen den Stromanbieter geklagt hatte. Der Hintergrund: Der Mieter hatte zwar seine Rechnungen immer pünktlich gezahlt, aber an den Vermieter. Als der die Rechnungen des Stromlieferanten nicht mehr begleichen konnte, wurde die Stromlieferung eingestellt. Doch die Lösung lieferten die Richter gleich mit: Der Mieter solle einfach einen eigenen Vertrag abschließen, dann würde er Strom bekommen. Aber da der Vermieter, nicht jedoch der Mieter, Vertragskunde sei, bestünde seitens des Stromanbieters keine Lieferpflicht.
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