Kohlekraftwerk Datteln weiter gestoppt
Im Rechtsstreit um den Bau des E.ON-Kohlekraftwerks in Datteln (Kreis Recklinghausen) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erneut gegen den Konzern entschieden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, darf E.on zwei wichtige Teilgenehmigungen für das Kraftwerk "zurzeit nicht weiter ausnutzen". Entsprechende Eilanträge des Unternehmens wurden vom Gericht zurückgewiesen. Bei einem weiteren Bauabschnitt wurden hingegen Eilanträge von Umweltschützern als unzulässig abgelehnt. Die nähere Begründung der Entscheidungen soll in der nächsten Woche erfolgen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Das OVG hatte am 3. September den Bebauungsplan für das E.on-Projekt aufgehoben. Als Grund führte das OVG unter anderem an, dass die Stadt Vorgaben zum Naturschutz und zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet habe. Damit wurde der Klage eines Landwirts aus Waltrop stattgegeben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Aufgrund des OVG-Urteils stellten der Landwirt und der Umweltschutzverband BUND bei der Bezirksregierung Anträge auf einen sofortigen Baustopp des Vorhabens. E.on reichte Mitte September Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision ein.
Nach seiner Fertigstellung sollte das Kraftwerk mit einer Leistung von rund 1.050 Megawatt eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2011 sollte das Kraftwerk in Betrieb gehen. Falls die Genehmigung für das Kraftwerk aufgehoben wird, muss E.on die Anlage zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
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